Käsezubereitung mit Gelatine
Frage
Ich habe einen (vermeintlichen) Käse mit Joghurt gekauft, den ich für einen Camembert gehalten habe. Im Kleingedruckten steht „Französische Weichkäsezubereitung“. Beim Essen wunderten wir uns dann über die „gummiartige“ Konsistenz. Beim Durchlesen der Zutatenliste haben wir entdeckt, dass sich im Produkt Gelatine befindet. Was macht Gelatine in Käse? Wir sind alle Vegetarier und essen absolut keine Fleischprodukte. Bei Käseprodukten erwarte ich als Verbraucher generell ein vegetarisches, wenn auch nicht veganes Produkt. Für mich ist das absolute Irreführung! Käse sollte doch selbstverständlich vegetarisch sein, oder nicht?
Antwort
Käse ist nicht immer vegetarisch, denn er wird traditionell mit tierischem Lab hergestellt. Gelatine ist in nennenswerten Mengen nur für wärmebehandelten Frischkäse sowie für Käsezubereitungen erlaubt. In minimaler Menge kann sie aber in Verbindung mit Beta-Carotin auch in andere Käsesorten gelangen. Bei dem von Ihnen beschriebenen Produkt handelt es sich offenbar nicht um einen reinen Camembert, sondern um einen Camembert mit Joghurt. Rechtlich gesehen ist das eine (Weich-)Käsezubereitung. Der Einsatz von Gelatine ist hier zulässig.
Traditionell wird Käse mit tierischem Lab hergestellt, das von getöteten Wiederkäuern – in der Regel Kälbern – stammt. Inzwischen wird in der industriellen Käseproduktion aber überwiegend mikrobielles Lab eingesetzt, das von Schimmelpilzkulturen erzeugt wird. Käse, der mit mikrobiellem Lab hergestellt wird und bei dem auch sonst keine Stoffe von toten Tieren, beispielsweise Gelatine, zum Einsatz kommt, darf als „vegetarisch“ gekennzeichnet werden. Wenn Sie als Vegetarier Käse essen möchten, achten Sie am besten auf die Kennzeichnung „vegetarisch“.
Die zulässigen Zutaten von Käse sind in der Käseverordnung beschrieben. Dies sind im Wesentlichen Milch und/ oder andere Milcherzeugnisse, Lab, Labaustauschstoffe, Bakterien- und Pilzkulturen, Salz und Gewürze sowie der Farbstoff Beta-Carotin.
Bei dem von Ihnen beschriebenen Produkt handelt es sich aber offenbar nicht um einen Käse, sondern um eine Käsezubereitung. Solche Zubereitungen bestehen aus Käse und Milcherzeugnissen oder anderen zugegebenen Lebensmitteln, die dem Produkt einen besonderen Geschmack verleihen sollen. Das können beispielsweise Gemüse, Früchte oder daraus hergestellte Erzeugnisse sein. Erlaubt ist auch der Zusatz bestimmter Zusatzstoffe, zum Beispiel Verdickungsmittel. Auch Stärke oder Speisegelatine darf Käsezubereitungen zugesetzt werden. Der Mindestanteil an Käse beträgt 50 Prozent.
Anfragen bei Lebensmittelklarheit zeigen, dass Käsezubereitungen leicht mit Käse verwechselt werden. Die Aufmachung solcher Erzeugnisse ähnelt Käse. In der Zusammensetzung unterscheiden sie sich teilweise aber stark. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter bei solchen Produkten bereits auf der Schauseite deutlich machen, dass es sich um Käsezubereitungen und nicht um Käse handelt.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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