Kakaoanteil in Kakaowaffeln
Frage
Ich habe mir "Kakao-Waffeln" gekauft. In dem Zutatenverzeichnis ist Kakao zwar aufgeführt, aber nicht der Anteil. Gibt es keinen vorgeschriebenen Mindestanteil für Kakao, wann dieser im Namen vorkommen darf?
Antwort
Nein. In der Kakaoverordnung sind lediglich Begriffe wie Kakao, Schokolade und Praline definiert. Die Leitsätze für feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuchs geben für Kakaocreme-Füllungen einen Kakaoanteil von mindestens 2,5 Prozent vor. Für den Kakaoanteil im Gesamtprodukt gibt es keine Vorgaben.
Allerdings muss der Anbieter für Zutaten, die im Produktnamen oder durch bildliche Darstellung hervorgehoben sind, die Menge im Produkt angeben. Er müsste also den Kakaoanteil in den Waffeln angeben. Die Angabe steht entweder in oder in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung oder in der Zutatenliste bei der entsprechenden Zutat.
Von der Verpflichtung zur Mengenkennzeichnung gibt es Ausnahmen. Gibt der Hersteller beispielsweise eine Zutat in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung zu, braucht er den Mengenanteil der Zutat nicht anzugeben. Diese Ausnahme ist beispielsweise für Gewürze gedacht. Aus unserer Sicht ist allerdings fraglich, ob diese Ausnahme hier greift.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Liebes Team von Lebensmittelklarheit,
in den Leitsätzen für Feine Backwaren ist zumindest geregelt, dass alle Zutaten, die in der Kennzeichnung hervorgehoben werden und für dein konkreter Mindestgehalt festgelegt ist (also auch bei Kakaowaffeln),
"... in solchen Mengen verwendet [werden], dass die durch sie bezweckten besonderen Eigenschaften bei den typischen Erzeugnismerkmalen sensorischer Art deutlich oder bei solchen ernährungsphysiologischer Art wertbestimmend in Erscheinung treten."
Auch wenn keine konkrete Mindestmenge vorgegeben ist, muss eine Kakaowaffel zumindest so viel Kakao enthalten, dass sie deutlich nach Kakao schmeckt. Die Zugabe einer "Alibimenge" reicht aber definitiv nicht aus.
Herzlichst,
Ihr Christian Steiner
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