Kalbfleischwurst mit Schweinefleisch
Frage
Ich habe eine Wurst gekauft, die als „Kalbfleischwurst mit Schweinefleisch“ ausgezeichnet ist. Sie enthält aber 36 % Schweinefleisch und nur 33 % Kalbfleisch. Entweder muss das Lebensmittelbuch dringend geändert werden oder es handelt sich um Verbrauchertäuschung.
Antwort
Rechtlich bindende Vorgaben zu solchen Produkten gibt es nicht. In den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches ist aber die Tierartenkennzeichnung bei Fleischerzeugnissen beschrieben.
Ist „Kalb“ vorangestellt wie bei der „Kalbfleischwurst mit Schweinefleisch“ bedeutet dies:
- Die Tierart „Rind“ überwiegt: Der gesamte Rindfleischanteil inklusive Kalbfleisch ist höher als der Schweinefleischanteil.
- Der Rindfleischanteil sollte zu mehr als 50 Prozent aus Kalb- oder Jungrindfleisch bestehen.
Enthält die von Ihnen genannte Wurst neben Kalb- und Schweinefleisch zusätzlich mehr als drei Prozent Rindfleisch, wären die Vorgaben der Leitsätze für eine Kalbfleischwurst mit Schweinefleisch erfüllt.
Ist kein Rindfleisch enthalten, so überwiegt das Schweinefleisch und die Wurst sollte den Leitsätzen zufolge „Wurst mit Kalbfleisch“ heißen.
Auch wenn diese Bezeichnungen nicht rechtlich vorgeschrieben sind, dienen sie Herstellern, Handel und der Lebensmittelüberwachung als Grundlage für die Kennzeichnung und Bewertung der Produkte.
Stichproben sowie einzelne Meldungen von Verbrauchern zeigen, dass die Leitsätze von 2015 noch nicht konsequent umgesetzt werden. Das ist nicht hinzunehmen. Lebensmittelklarheit hat dazu bereits eine Forderung veröffentlicht. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Hersteller die Änderungen der Leitsätze bei ihren Produkten umsetzen. Die Lebensmittelüberwachung sollte konsequent auf einer Umsetzung der Leitsätze bestehen. Verbraucher müssen sich darauf verlassen können.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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