Fragen & Antworten

Kaugummis ohne Füllmengenangabe

Teasertitel
Kaugummis ohne Füllmengenangabe

Frage

Auf einer Dose Kaugummis ist als Füllmenge der Dose sind 50 Kaugummis ("Dragees") angegeben. Es ist auch eine Nährwerttabelle aufgeführt. Auch nach mehrfachem Absuchen der Verpackung konnte ich aber leider weder ein Gesamtfüllgewicht noch ein Gewicht eines einzelnen Dragees feststellen. Meines Wissens müssen doch bei Lebensmitteln grundsätzlich Gewichts- oder Volumenangaben erfolgen. Und auch wenn ein Kaugummi nicht zur vollständigen Verdauung vorgesehen ist, ist dieses Produkt für mich ein Lebensmittel, ich wüsste nicht, was sonst... Aber abgesehen davon macht ja ohne Gewichtsangabe eine Nährwerttabelle nun wenig Sinn, wenn man diese nur mittels Feinwaage interpretieren kann. Preisvergleiche mit anderen Anbietern sind dadurch ebenfalls erschwert möglich. Ist die Kennzeichnung so korrekt?

Antwort

Getrennt betrachtet erfüllen beide Angaben jeweils die Rechtsvorschriften, aber sie passen nicht zusammen.

Es ist erlaubt, bei Kaugummis die Stückzahl anzugeben, wenn mehr als ein Stück und weniger als 100 Gramm in der Verpackung stecken.

Und laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist eine Nährwertkennzeichnung pro 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels verpflichtend. Zusätzlich ist diese pro Portion oder Verzehreinheit möglich. Das ist aber keine Pflicht.

Streng genommen sind also beide Rechtsvorschriften erfüllt. In der vorliegenden Kombination nützen Ihnen die Kennzeichnungen aber tatsächlich nichts, wenn Sie wissen wollen, wie viele Kalorien oder beispielsweise Zucker Sie mit einem oder mehreren Kaugummis aufnehmen. Die Kaugummis selbst abwiegen zu müssen, ist aus unserer Sicht keine praktikable Lösung – erst recht nicht, wenn die Kaufentscheidung von dieser Information abhängt.

Für eine sinnvolle Kennzeichnung müsste der Hersteller die Nährwerte pro Stück ergänzen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.3 (10 Stimmen)
Günter
30.09.2020 - 22:30

Mein Eindruck war, dass mit der neuen Verpackung die Kaugummis kleiner geworden sind, was ja in Kombination mit der fehlenden Gewichtsangabe eine Frechheit wäre, weil man es als Käufer nicht mal erkennen kann. Um diesen Betrug am Kunden geht es eigentlich, und nicht um die Nährwerte eines Kaugummis.

Kann hier jemand Einfluss darauf ausüben, dass solch unsinnige Ausnahmen (unter 100 g keine Gewichtsangabe nötig) endlich abgeschafft werden?

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.