Fragen & Antworten

Kein Mindesthaltbarkeitsdatum bei abgepacktem Feldsalat

Teasertitel
Kein Mindesthaltbarkeitsdatum bei abgepacktem Feldsalat

Frage

Auf den Verpackungstüten (Umverpackungen) verschiedener Salate, darunter Feldsalat, aber auch Salatmischungen, befindet sich kein MHD oder Verbrauchsdatum. Es handelt sich hier um empfindliche Produkte. Mehrere Labore haben bereits bestätigt, dass diese Salate mikrobiologisch sehr anfällig sind und nur wenige Tage gekühlt gesundheitlich unbedenklich sind. Die hier erwähnten und gesichteten Salate hatten die entsprechende Kennzeichnung auf keiner Seite der Verpackung und sahen alle nicht mehr verzehrfähig aus. Die Salate waren teilweise faulig, bräunlich und schmierig.

Antwort

Ist der Salat weder geschnitten noch anderweitig bearbeitet, muss er tatsächlich kein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen, auch wenn er abgepackt verkauft wird. Sie haben aber ein Recht auf einwandfreie Lebensmittel. Dafür ist der Händler verantwortlich. Verdorbenen Salat können Sie reklamieren - Ihr Ansprechpartner dafür ist der Händler selbst. Wichtig dabei ist, dass Sie den Kassenbon aufbewahren und möglichst schnell reklamieren. Wenn Sie den Eindruck haben, dass es sich um grundsätzliche Missstände handelt, können Sie auch die Lebensmittelüberwachung informieren. 
Anders sieht es aus, wenn Gemüse oder Salat bearbeitet worden ist. Dann gilt die Ausnahme nicht und das Produkt muss ein Mindesthaltbarkeitsdatum oder – bei mikrobiologisch anfälligen Lebensmitteln – ein Verbrauchsdatum tragen. 
Da geschnittener und gewaschener Salat mikrobiologisch sehr anfällig ist, trägt er in der Regel ein Verbrauchsdatum. Solche Produkte finden Sie im Kühlregal. Sie tragen Hinweise wie „geschnitten“, „gewaschen und verzehrfertig“ oder ähnliches. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums sollten Sie sie nicht mehr verwenden. 
Übrigens: Unabhängig davon, ob der Salat gewaschen, verzehrfertig oder anderweitig bearbeitet wurde: Sie sollten ihn in jedem Fall vor dem Verzehr noch mal waschen. 
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.2 (9 Stimmen)
Fröhlich
05.07.2024 - 20:05

Häufig ist abgepackter Salat (Rucola oder Feldsalat) angefault und damit ungenießbar. Als Kunde habe ich keine Prüfmöglichkeit durch die geschlossene Verpackung. Ein Verfallsdatum gibt es im Vergleich zu Spanien!!!! In D nicht. Warum?

Redaktion Lebensmittelklarheit
08.07.2024 - 10:33

Wie im Artikel beschrieben, muss der Salat immer dann ein Verbrauchsdatum tragen, wenn er bearbeitet worden ist, zum Beispiel gewaschen und geschnitten.

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.