Kennzeichnung für nachhaltige Verpackungen
Frage
Was sind die Kennzeichen oder Zertifizierungen einer nachhaltigen Verpackung für Lebensmittel?
Antwort
Bislang gibt es kein Label, das die Nachhaltigkeit von Verpackungen umfassend und neutral bewertet. Entsprechend vielfältig sind die Kennzeichnungen, die auf Etiketten von Lebensmitteln zu finden sind. Eine spezielle rechtliche Regelung zur Kennzeichnung von nachhaltigen Verpackungen gibt es nicht. Es gilt aber das Verbot der Täuschung. Verbraucher:innen, die beim Einkauf Wert auf Nachhaltigkeit legen, können sich an einigen grundsätzlichen Regeln und Tipps orientieren
Immer mehr Anbieter bewerben die Umweltfreundlichkeit ihrer Verpackungen. Hinweise wie „kompostierbar“, „100 % recycelbar“ oder „0 % Plastik“ sind aber in der Regel wenig aussagekräftig. In den meisten Fällen geben sie nur über einen einzelnen Aspekt Auskunft, nicht über die Nachhaltigkeit der gesamten Verpackung. Nicht selten verstehen Verbraucher:innen die Begriffe anders als die Hersteller.
Die Werbung „100 % recycelbar“ kann sogar als eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten gelten, denn Verpackungen müssen grundsätzlich so hergestellt werden, dass sie wiederverwertbar sind. Der Werbehinweis gibt zudem keine Auskunft darüber, wie gut die Wiederverwertung in der Praxis funktioniert. Durch den hohen technischen Aufwand lohnt sich eine stoffliche Verwertung nicht immer. Verbundmaterialien wie Chipstüten (Kunststoff und Aluminium) oder Fleischverpackungen (Kunststoffmix) werden daher häufig verbrannt.
Der sogenannte „Recyclingcode“ besteht aus drei zu einem Dreieck angeordneten Pfeilen mit einer Nummer darin und/oder einer Abkürzung aus Buchstaben darunter. Das Symbol ist eine freiwillige Angabe, die Informationen zum Verpackungsmaterial gibt. Die Nummern und Abkürzungen können bei der Abfalltrennung hilfreich sein. Beispielsweise lässt sich Polypropylen (PP) in der Regel gut recyceln.
Aussagen wie „0 % Plastik“, „plastikfrei“ oder „green plastic bio based“ können täuschen, denn laut der Verbraucherzentrale Hessen stecken in so beworbenen Verpackungen häufig sogenannte Bio-Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, zum Beispiel aus Poly-Milchsäure (kurz: PLA) oder Cellulose. Diese sind nicht immer kompostierbar. In der Umwelt werden sie häufig auch nicht schneller abgebaut als herkömmliches Plastik. Sie können daher nicht generell als nachhaltig angesehen werden.
Bei Papierverpackungen schneiden solche aus Altpapier oder aus FSC-zertifiziertem Holz etwas besser ab als Papierverpackungen ohne Zertifizierung.
Nach Beobachtungen der Umwelthilfe sowie der Verbraucherzentralen versuchen Unternehmen seit einigen Jahren durch zweifelhafte oder irreführende Aussagen Verpackungen als besonders umweltfreundlich darzustellen, um den Verkauf der Produkte zu fördern. Dieses sogenannte Greenwashing soll nach Plänen der EU-Kommission in Zukunft stärker reguliert werden.
Anfragen bei Lebensmittelklarheit zeigen, dass Umwelteigenschaften von Produkten und Verpackungen für viele Verbraucher:innen wichtiger bei der Kaufentscheidung werden. Auch aus unserer Sicht sind klare und verbindliche Regelungen zur Werbung mit Nachhaltigkeit unerlässlich, um Greenwashing zu verhindern. Aussagen zur Nachhaltigkeit müssen stimmen und für Verbraucher:innen verständlich und nachvollziehbar sein.
Tipps zu nachhaltigen Verpackungen finden Sie bei der Verbraucherzentrale Hessen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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