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Kennzeichnung „Halal“ ohne Siegel

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Kennzeichnung „Halal“ ohne Siegel

Frage 

Sind Lebensmittel, zum Beispiel Backwaren, bei denen der Hinweis "halal" hinter der Bezeichnung steht, automatisch halal-zertifiziert? Es ist kein Logo erkennbar. 

Oder anders gefragt: Ist der Begriff „halal“ lebensmittelrechtlich geschützt? Kann ich mir bei so einer Angabe sicher sein oder muss ich als Verbraucherin immer ein Logo suchen?
Verbraucherin aus Berlin vom 28.01.2025

Antwort

Der Begriff „halal“ ist lebensmittelrechtlich nicht geschützt. Eine Halal-Kennzeichnung – egal ob mit oder ohne Siegel – darf aber nicht täuschen. Es gibt verschiedene Halal-Siegel mit unterschiedlichen Standards. Ein Logo garantiert Ihnen nur die Standards der jeweiligen Organisation. Andere Siegel können andere Kriterien erfüllen. Bei einer Halal-Kennzeichnung ohne Siegel sind die zugrunde liegenden Kriterien unklar. 

Das Wort „halal“ stammt aus dem Arabischen und bedeutet „erlaubt, zulässig, rein“. Wenn Lebensmittel „halal“ sind, entsprechen sie islamischen Vorschriften und sind für Muslime erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Frischmilch, frisches Obst und Gemüse, Eier, und pflanzliche Öle. Erlaubt ist außerdem das Fleisch von Pflanzenfressern wie Rind oder Schaf sowie Hühnern, wenn sie nach bestimmten Vorschriften geschlachtet wurden. 

Nicht erlaubt („haram“) sind hingegen Schweinefleisch, Blut und Alkohol. 

Die Vorschriften für "halal" werden von islamischen Rechtsgelehrten zum Teil unterschiedlich ausgelegt. Es existieren auch keine für alle Muslime gültigen Listen von Lebensmitteln, die ausdrücklich als "halal" gelten. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Standards und Kriterien für die unterschiedlichen „Halal“-Siegel. Allerdings darf eine Halal-Kennzeichnung – egal ob mit oder ohne Siegel – nicht täuschen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Produkt Schweinefleisch enthält. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Vielzahl von Siegeln mit unterschiedlicher Aussagekraft verwirrend und nicht hilfreich beim Einkauf. Aus Sicht der Verbraucherzentralen sollten islamische Gelehrte in Kooperation mit Herstellern, Handel und Gesetzgeber verbindliche Kriterien für die "Halal"-Zertifizierung und -Kennzeichnung festlegen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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