Kennzeichnung offener Waren im Feinkostladen
Frage
Müssen offene Lebensmittel in einem Laden für Feinkost nicht gekennzeichnet oder irgendwie die Zutaten angegeben werden? Gibt es hierzu eine Verordnung?
Antwort
Tatsächlich darf bei unverpackt angebotenen Lebensmitteln eine vollständige Zutatenliste fehlen.
Während die Lebensmittelinformationsverordnung umfangreiche Vorschriften für vorverpackte Lebensmittel macht, sind bei unverpackten Lebensmitteln nur wenige Angaben verpflichtend. Dies sind neben dem Preis (entweder nach Gewicht oder pro Stück) vor allem die Allergene sowie bestimmte Zusatzstoffe. Allerdings genügt bei den Zusatzstoffen meist die Angabe der Zusatzstoffklasse, zum Beispiel „mit Farbstoff“ oder „mit „Konservierungsstoff“. Alternativ kann der Anbieter auch eine vollständige Zutatenliste angeben. Dann muss er die Zusatzstoffe mit ihrem Klassennamen und ihrer Bezeichnung oder E-Nummer nennen.
Die Vorgaben für unverpackte Lebensmittel sind unter anderem in der Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung sowie der Zusatzstoffzulassungsverordnung zu finden.
Einige Anbieter stellen allerdings freiwillig auch bei lose verkauften Lebensmitteln komplette Zutatenlisten zur Verfügung. Es kann sich also lohnen, immer wieder nachzufragen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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