Kennzeichnung von Alkohol in Lebensmitteln
Frage
Warum steht bei manchen Lebensmitteln das enthaltene alkoholische Getränk mit Prozentangabe in der Zutatenliste, zum Beispiel als 27 % Rotwein/ 100 g und manchmal nur zum Beispiel Weißwein ohne Angabe von Prozent im jeweiligen Produkt?
Antwort
Alkoholhaltige Zutaten müssen wie alle anderen Zutaten in der Zutatenliste stehen. Eine spezieller Hinweis oder eine Hervorhebung ist rechtlich nicht vorgesehen.
Allerdings gibt es eine Verpflichtung zur Mengenkennzeichnung für Zutaten, die Teil der Bezeichnung sind oder durch Abbildungen oder Wörter auf der Verpackung hervorgehoben sind. Auf einer „Rotweincreme“ oder „Weinbrandpralinen“ muss daher der prozentuale Anteil des Rotweins beziehungsweise des Weinbrands genannt werden. Die Kennzeichnung muss entweder im Zutatenverzeichnis oder in der Bezeichnung genannt werden oder in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung stehen.
Von dieser Regel gibt es wiederum Ausnahmen, wenn die Zutat nur in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung zugesetzt werden. Bei anderen alkoholhaltigen Zutaten ist keine Mengenkennzeichnung erforderlich.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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