Kennzeichnung von Alkohol in Schokolade
Frage
Ich würde gerne wissen, ob in meiner Zartbitterschokolade Alkohol enthalten ist.
Denn hier steht nur „mit natürlichen Aromen“. Ist leider nicht transparent gekennzeichnet. In anderen Läden ist gekennzeichnet „mit Vanilleextrakt“. Ist in beiden Fällen Alkohol enthalten?
Verbraucher:in aus Menden vom 24.11.2024
Antwort
Wird Alkohol als Lösungsmittel für Aromen verwendet, so muss er nicht gekennzeichnet werden. Sie haben somit keine Möglichkeit, den enthaltenen Alkohol zu erkennen.
Normalerweise müssen alkoholhaltige Zutaten im Zutatenverzeichnis stehen. Wird reiner Alkohol verwendet, steht „Ethanol“ oder „Ethylalkohol“ in der Zutatenliste. Weitere alkoholhaltige Zutaten sind beispielsweise Cognac, Rum oder Cointreau.
Wird Alkohol als Lösungsmittel oder Trägerstoff für Aromen verwendet, so muss er nicht gekennzeichnet werden. Es reicht die Kennzeichnung „Aroma“. Auch „natürliches Aroma“ oder „Vanilleextrakt“ können Alkohol als Trägerstoff enthalten. Verarbeitete Lebensmittel können auf diese Weise bis zu 0,2 Prozent Alkohol enthalten, ohne dass Sie dies erkennen können.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit muss die Kennzeichnung alkoholhaltiger Lebensmittel verbessert werden: Produkte, die Alkohol enthalten, sollten einen gut lesbaren und schnell auffindbaren Hinweis auf Alkohol tragen. Idealerweise sollte der Hinweis auch dann auf dem Etikett stehen, wenn alkoholhaltige Zutaten wie Aromen enthalten sind.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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