Kennzeichnung von Einzelverpackungen in einer Sammelpackung
Frage
Ist es ausreichend, wenn bei Sammelpackungen ("Aktion 3+1 gratis") nur der Umkarton mit allen Angaben (Zutaten, Nährwerte, Allergene) gekennzeichnet ist? Und die einzelnen Riegel in der Packung neutral verpackt sind (MHD steht drauf)?
Antwort
Ja. Wenn die einzelnen Riegel nur als Sammelverpackung verkauft werden, ist das zulässig. In diesem Fall ist die maßgebliche Verpackung die Sammelpackung.
Werden die Riegel jedoch auch einzeln verkauft, müssen sie – abhängig von der Größe – die vollständige Kennzeichnung tragen.
Für den Fall, dass die Riegel auch einzeln verkauft werden, gilt außerdem folgende Ausnahme:
Bei Verpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 10 Quadratzentimeter beträgt, sind nur die Bezeichnung, die Allergene, die Nettofüllmenge sowie das Mindesthaltbarkeitsdatum verpflichtend. Das Zutatenverzeichnis muss den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist eine Kennzeichnung der Einzelverpackungen manchmal angebracht. Da Verbraucherinnen und Verbraucher die Umverpackungen nicht immer aufheben, sollten je nach Lebensmittelgruppe wichtige Kennzeichnungselemente wie die Allergenkennzeichnung und gegebenenfalls das Mindesthaltbarkeitsdatum auch auf der Einzelverpackung stehen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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