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Kennzeichnung von Wasser in der Zutatenliste

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Kennzeichnung von Wasser in der Zutatenliste

Frage

Wasser darf in der Zutatenliste entfallen, wenn der Anteil unter 5 Prozent liegt. Wie ist das mit Wasser bei einer zusammengesetzten Zutat? Wenn das Wasser im Gesamtprodukt unter 5 % ist, darf es auch dann entfallen, wenn es Bestandteil einer zusammengesetzten Zutat ist und von dieser mehr als 50 % ausmacht?

Antwort

Das kommt darauf an, in welcher Art und Weise der Anbieter die zusammengesetzte Zutat kennzeichnet.

Grundsätzlich darf Wasser als Zutat in der Zutatenliste entfallen, wenn dessen Anteil bezogen aufs Endprodukt unter fünf Prozent liegt – mit Ausnahme von Fleisch, Fleischzubereitungen, unverarbeitetem Fisch und unverarbeiteten Muscheln.

Zusammengesetzte Zutaten sind solche Zutaten, die ihrerseits aus mehreren Einzelzutaten bestehen, zum Beispiel Senf. Er besteht beispielsweise aus Wasser, Senfsaat, Branntweinessig, Salz, Zucker, Gewürze.

Zusammengesetzte Zutaten können auf zwei verschiedene Arten gekennzeichnet werden:

  1. Die zusammengesetzte Zutat wird mit ihrer vorgeschriebenen oder verkehrsüblichen Bezeichnung aufgeführt, gefolgt von einer Aufzählung der Einzelzutaten in Klammern. In diesem Fall müsste auch das Wasser aufgeführt werden, denn in der zusammengesetzten Zutat läge der Anteil – in Ihrem Beispiel – bei mehr als 50 Prozent. In bestimmten Fällen darf auch hier die Aufzählung der Einzelzutaten entfallen, beispielsweise wenn die zusammengesetzte Zutat weniger als zwei Prozent des Gesamtproduktes ausmacht oder wenn für sie kein Zutatenverzeichnis erforderlich ist.
  2. Die Einzelzutaten der zusammengesetzten Zutat werden gemäß ihres Gewichtsanteils einzeln („aufgelöst“) in der Zutatenliste aufgeführt. In diesem Fall darf die Angabe des Wassers – sofern der Anteil im Endprodukt unter 5 Prozent liegt – entfallen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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