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Kennzeichnungspflicht bei Kleinanzeigen

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Kennzeichnungspflicht bei Kleinanzeigen

Frage

In einer Online-Kleinanzeige werden von einem Privatverkäufer Nudeln angeboten. Dabei fehlen jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen, wie Hersteller oder Zutaten. Müssen sie nicht angegeben werden? 

Antwort

Für Private Anbieter gelten andere Pflichten als für gewerbliche Unternehmer. Dies gilt auch beim Verkauf von Lebensmitteln. Sie dürfen zwar keine unsicheren Lebensmittel in Verkehr bringen, unterliegen aber nicht der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Als Käufer können Sie daher nicht sicher sein, ob die Ware beispielsweise richtig gelagert wurde und qualitativ einwandfrei ist. Auch erhalten Sie nicht immer alle Informationen über das konkret angebotene Produkt. Zudem schließen die meisten Privatverkäufer eine Rücknahme der Produkte grundsätzlich aus. 

Anders ist es, wenn ein Lebensmittelunternehmer die Lebensmittel in einer Kleinanzeige anbietet. Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung schreibt vor, dass Online-Verkäufer in ihrem Shop nahezu dieselben Informationen liefern müssen, die man auch auf der Verpackung im Supermarkt findet. Zudem muss er Ihnen Informationen zu Versandkosten sowie zum Widerrufsrecht geben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „Augen auf beim Online-Kauf!“ (Link s.u.). 

Übrigens: Eine Privatperson kann zum Lebensmittelunternehmer werden, wenn sie Lebensmittel regelmäßig und in einem gewissen Umfang verkauft – auch wenn sie dies ausschließlich über Kleinanzeigen tut. In diesem Fall müsste sie sich als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen und die Unternehmerpflichten erfüllen. Unter anderem muss er die oben genannten Pflichtinformationen zur Verfügung stellen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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