Knochen in der Nährwertberechnung
Frage
Bei diversen Fleischrohprodukten aus der Kühltheke wie beispielsweise T-Bone-Steaks usw. findet man die Nährwertangaben bezogen auf 100 Gramm. Leider sind auf den Packungen keine Angaben darüber zu finden, ob sich diese Angaben auf das Gesamtprodukt (Fleisch mit Knochen) oder nur auf das essbare Fleisch bezogen sind. Bei einem Steak welches ca. 900 Gramm wiegt sind anteilig ca. 200 Gramm (geschätzt) Knochen enthalten. Dies würde ca. 600 Gramm Fleisch ergeben. Wenn man nun die verzehrten Gesamtkalorien festhalten will, stellt sich mir die Frage, ob man die angegebenen Nährwerte von 100 Gramm mal 6 (für 600 Gramm Fleisch) oder mal 9 (900 Gramm Fleisch inkl. Knochen) aufnehmen muss.
Antwort
Die Nährwertberechnung bezieht sich auf den verzehrbaren Anteil von Lebensmitteln. Das steht zwar so nicht ausdrücklich in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung, ist nach unserer Rechtsauffassung aber nicht anders möglich.
In der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) heißt es lediglich, dass sich die Angaben auf das Lebensmittel zum Zeitpunkt des Verkaufs beziehen. Sie können auch für das verbrauchsfertige Lebensmittel gemacht werden, wenn ausreichend genaue Informationen zur Zubereitung auf der Verpackung stehen.
Das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz erklärt jedoch in einem Auslegungsdokument zur Anwendung der LMIV, dass bei Lebensmitteln mit Knochen die Nährwertangaben nur auf den essbaren Anteil berechnet werden.
Die EU-Kommission selbst äußert sich in einem Frage-und-Antworten-Papier lediglich zu Lebensmittel in Aufgussflüssigkeit. Sie stellt klar, dass entscheidend ist, ob die Aufgussflüssigkeit mit verzehrt wird oder nicht. Daraus ist abzuleiten, dass auch bei anderen Lebensmitteln der verzehrbare Anteil maßgeblich ist.
In Ihrem Beispiel gehören die Knochen also nicht zur Nährwertberechnung. Sie können bei 600 Gramm verzehrtem Fleisch die Nährwerte in der Tabelle mit sechs multiplizieren.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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