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Mehr Zucker als Preiselbeeren im Glas – ist das zulässig?

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Mehr Zucker als Preiselbeeren im Glas – ist das zulässig?

Frage 

Auf einem Glas mit Preiselbeeren steht „skandinavische Preiselbeeren“. Ich gehe also davon aus, dass ich in erster Linie Preiselbeeren kaufe. Das ist aber nicht der Fall, weil nur 40 Prozent Preiselbeeren im Glas sind. Ist die Bezeichnung „Preiselbeeren“ dann überhaupt erlaubt? 

Zweite Frage: Im Zutatenverzeichnis müssen ja alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt werden. Dort steht: 40 % Preiselbeeren, Zucker, Wasser, Glukose-Fruktose-Sirup, Geliermittel: Pektin, Säuerungsmittel: Citronensäure.

Im Wesentlichen handelt es sich also um 60 Prozent Zuckerwasser (oder Sirup) mit 40 Prozent Preiselbeeren. Müsste eine gesetzeskonforme und nicht irreführende Kennzeichnung dann nicht zum Beispiel so lauten: 60 % Zuckerwasser (bestehend aus Zucker, Glukose-Fruktose Sirup, Wasser), 40% Preiselbeeren, Pektin, Säuerungsmittel. usw.? Aus meiner Sicht ist die Kennzeichnung des Produkts eine gezielte Täuschung des Kunden!

Antwort 

Laut den Leitsätzen für Obsterzeugnisse sollten Preiselbeerkonserven aus mindestens 40 Gramm Preiselbeeren pro 100 Gramm hergestellt werden. Bei dem von Ihnen genannten Produkt ist diese Vorgabe erfüllt. 

Für Preiselbeerkonserven gibt es keine rechtlich verbindlichen Vorschriften zur Zusammensetzung. Die Leitsätze für Obsterzeugnisse der Deutschen Lebensmittelbuchkommission beschreiben aber eine übliche Zusammensetzung und Bezeichnung:  

Demnach sollten Preiselbeerkonserven aus mindestens 40 Gramm Preiselbeeren je 100 Gramm Erzeugnis hergestellt werden. Der Gesamtzuckergehalt beträgt üblicherweise zwischen 40 und 55 Prozent. Die Konsistenz ist üblicherweise dickbreiig und leicht geliert. 

Zu Ihrer zweiten Frage:

Es ist richtig, dass Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt werden müssen. Der Anbieter muss und darf aber nicht verschiedene Zuckerarten und Wasser im Zutatenverzeichnis zusammenfassen. Dies ist nur bei zusammengesetzten Zutaten zulässig, allerdings nicht verpflichtend.

Nach Einschätzung von Lebensmittelklarheit entspricht die Zusammensetzung und Kennzeichnung der Preiselbeeren sowohl den Leitsätzen als auch den gesetzlichen Vorgaben. Die Kennzeichnung ist aus unserer Sicht daher nicht täuschend.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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