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Mengenangabe bei Joghurt

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Mengenangabe bei Joghurt

Frage

Wenn im Produkt mit dem Namen "Bio-Joghurt" noch andere Zutaten als "Bio-Joghurt" sind, z.B. "native Maisstärke" und "Maisstärke", müsste doch die enthaltene Menge an "Bio-Joghurt" verpflichtend anzugeben sein, weil die Zutat als Name genannt ist?

Antwort

Sie sprechen die Verpflichtung zur Mengenkennzeichnung für bestimmte Zutaten an. Eine Mengenkennzeichnung ist laut Lebensmittelinformationsverordnung immer dann erforderlich, wenn eine Zutat in der Bezeichnung des Lebensmittels genannt ist oder wenn sie durch Worte oder Bilder hervorgehoben ist. Auch wenn eine Zutat von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels ist, muss ihr Mengenanteil am Lebensmittel angegeben werden. Beispiele hierfür wären der Himbeeranteil in einem Himbeerjoghurt, der Fruchtsaftanteil in einem Fruchtsaftgetränk oder der Schokoladenanteil in einem Schokoladenkeks.

Hingegen ist eine Mengenangabe nicht erforderlich, wenn die Zutat – obwohl sie in der Bezeichnung genannt ist – für die Kaufentscheidung nicht ausschlaggebend ist, beispielsweise weil unterschiedliche Mengen für die Charakterisierung des betreffenden Lebensmittels nicht wesentlich sind. Der Joghurtanteil in einem Fruchtjoghurt steht aufgrund dieser Ausnahmeregel meist nicht auf der Verpackung.

Entsprechend werden weitere Zutaten wie Maisstärke keine Verpflichtung zur Mengenkennzeichnung für den Joghurt auslösen, denn die Joghurtmenge verändert sich dadurch kaum.

Besteht ein Dessert aber aus mehreren Hauptkomponenten, kann der Joghurtanteil wieder relevant und somit kennzeichnungspflichtig werden.

Die genannte Ausnahmeregelung zur Mengenkennzeichnung bietet Interpretationsspielraum. Repräsentative Daten, welche Informationen bei einem Lebensmittel kaufentscheidend für die Kunden sind, gibt es in den meisten Fällen wohl kaum.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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