Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Innenkarton
Frage
Muss immer ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Umverpackung sein, wenn es innen auf jedem Karton steht? Oder reicht es, wenn auf der Umverpackung „Mindesthaltbarkeit: siehe innen auf dem Einzelkarton“ schreiben?
Antwort
Hier sind die Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung eindeutig: Pflichtangaben auf Lebensmitteln wie das Mindesthaltbarkeitsdatum müssen auf der Verpackung an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar zu finden sein. Bei Online-Bestellung muss das MHD spätestens bei der Lieferung zur Verfügung stehen.
Da Verbraucher:innen die Umverpackung in der Regel nicht im Laden öffnen, nützt ihnen das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Innenkarton wenig.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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