Muss die Art der Omega-3-Fettsäuren angegeben werden?
Frage
Auf einer Margarine steht die Werbung: "reich an Omega-3-Fettsäuren". Es gibt aber doch verschiedene Omega-3-Fettsäuren - müsste bei so einer Werbung nicht draufstehen, welche genau gemeint sind?
Antwort
Wenn Anbieter die Angabe „reich an Omega-3-Fettsäuren“ verwenden, müssen sie die Menge an Omega-3-Fettsäuren kennzeichnen. Welche Omega-3-Fettsäuren und wieviel davon enthalten sind, müssen sie nicht angeben.
In der Health-Claims-Verordnung ist definiert, unter welchen Voraussetzungen die Angabe „reich an Omega-3-Fettsäuren“ erlaubt ist. Sie ist zulässig, wenn das Lebensmittel mindestens 0,6 Gramm Alpha-Linolensäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien enthält oder die Summe aus Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure mindestens bei 80 Milligramm pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien liegt.
Da pflanzliche Fette als Omega-3-Fettsäure praktisch nur Alpha-Linolensäure enthalten, müssten in der Margarine also mindestens 0,6 Gramm pro 100 Gramm enthalten sein, wenn sie als „reich an Omega-3-Fettsäuren“ beworben wird.
Außerdem muss auf dem Etikett die Menge der enthaltenen Omega-3-Fettsäuren genannt werden. Hier genügt die Angabe der Summe aller Omega-3-Fettsäuren.
Der auf der Verpackung genannte Anbieter ist dafür verantwortlich, dass die genannten Mengen an Omega-3-Fettsäuren eingehalten werden. Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert dies in Stichproben.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es richtig, dass Lebensmittelfirmen die Nährwerte angeben müssen, die sie bewerben. Die Voraussetzungen für den Claim „reich an Omega-3-Fettsäuren“ sind aber je nach Fettsäure sehr unterschiedlich: Von Alpha-Linolensäure muss fast achtmal so viel enthalten sein als von den anderen beiden Omega-3-Fettsäuren. Verbraucherfreundlicher ist es daher aus unserer Sicht, sowohl die Summe als auch die einzelnen Fettsäuren anzugeben.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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