Muss ein Getränkesirup Zucker enthalten?
Frage
Ein Produkt wird als kalorienfreier Getränkesirup mit Süßungsmitteln bezeichnet und auf der Website des Unternehmens auch so beworben. Das Produkt enthält statt Zucker Süßungsmittel und ist auch nicht dickflüssig. Diese beiden Merkmale sind jedoch gängiger Bestandteil von Sirup. Wie steht es hier um die gesetzliche Bestimmung? Meines Erachtens nach wird hier klar ein bekannter Begriff („Sirup“) zur Vermarktung eines Produktes genutzt, welches die Anforderungen nicht erfüllt.
Verbraucher aus Delmenhorst vom 21.01.2025
Antwort
Getränkesirup ist rechtlich nicht definiert. Die Bezeichnung darf jedoch nicht täuschen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit passt die Bezeichnung Getränkesirup nicht zu einem Getränk, das weder dickflüssig ist noch Zucker enthält.
Bei Sirup handelt es sich üblicherweise um dickflüssige Zuckerlösungen, bei denen der Zucker in Wasser, Fruchtsäften oder Pflanzenextrakten aufgelöst wird.
Nach den Leitsätzen für Obsterzeugnisse wird Fruchtsirup aus Fruchtsaft, aus Früchten oder Fruchtauszügen unter Verwendung von Zuckerarten mit oder ohne Aufkochen hergestellt. Er besteht in der Regel nur aus einer Fruchtart. Ein Getränkesirup, der mit Süßungsmitteln statt Zucker hergestellt wird, sollte nicht als Fruchtsirup bezeichnet werden.
Für den Begriff Getränkesirup gibt es weder rechtliche Vorgaben noch eine Beschreibung in den Leitsätzen. Die Bezeichnung und Gestaltung der Verpackung dürfen jedoch nicht irreführen.
Nach Auffassung von Lebensmitteklarheit passt die Bezeichnung „Getränkesirup“ nicht zu einem Produkt, das weder dickflüssig ist noch Zucker enthält. Anbieter sollten eine passende Bezeichnung wählen und sicherstellen, dass das Produkt nicht mit einem Sirup zu verwechseln ist.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
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