Muss Eisen in Cornflakes deklariert werden?
Frage
Ein großer Cornflakes-Hersteller bestätigte mir, dass sie wasserstoffangereichertes Eisen (Eisenpulver) ihren Produkten zusetzt. Die Firma ist jedoch nicht in der Lage, mir zu erklären, was das für Auswirkungen auf den menschlichen Organismus hat. Weiterhin wird die Zugabe dieser Stoffe nicht auf den Verpackungen deklariert.
Sie schreiben auf Ihrer Seite, dass kein Eisen enthalten ist, wenn es nicht auf der Verpackung steht. Wie kann ich sichergehen, dass das stimmt? Wer übernimmt die Verantwortung dafür? Sie schreiben, dass die meisten Hersteller auf die Zugabe verzichten. Die besagte Firma gibt aber weiterhin Eisenpulver zu. Können Sie mir an dieser Stelle weiterhelfen und für mehr Klarheit sorgen? Wer ist zuständig für die Deklarierung auf den Verpackungen? Und wer ist zuständig und verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften?
Antwort
Zugesetzte Mineralstoffe müssen – wie andere Zutaten auch – im Zutatenverzeichnis stehen. Es gibt hier keine Ausnahmeregelung für Eisen oder andere Mineralstoffe. Verantwortlich für eine korrekte Deklaration ist der Hersteller. Die Lebensmittelüberwachung überprüft in Stichproben, ob die Angaben stimmen.
Die EU-Anreicherungsverordnung beschreibt genau, welche Eisenverbindungen die Hersteller zusetzen dürfen. Neben organischen Eisenverbindungen wie Eisencitrat und Eisencarbonat ist auch der Zusatz von elementarem Eisen erlaubt. Dieses kann „wasserstoffreduziert“ sein. Dieser Begriff beschreibt die Herstellung, da Eisen in der Natur als Eisenoxid vorkommt und entsprechend mithilfe von Wasserstoff chemisch aufbereitet werden muss. Alle in der Anreicherungsverordnung genannten Eisenverbindungen wurden im Hinblick auf ihre Unbedenklichkeit überprüft.
Unverarbeitete Lebensmittel dürfen nicht mit Eisen oder anderen Mineralstoffen oder Vitaminen angereichert werden.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Anbieter bei Vitaminen nicht schreiben, welche Vitaminverbindung sie genau zusetzen. Diese Entscheidung dürfte analog auch für Mineralstoffverbindungen gelten. Es genügt daher, wenn Hersteller die Angabe „Eisen“ ins Zutatenverzeichnis drucken – unabhängig davon, welche Eisenverbindung sie zusetzen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht eine Anreicherung von Lebensmitteln mit Eisen grundsätzlich kritisch – unabhängig davon, welche Eisenverbindung Anbieter zusetzen. Wenn Sie mit Eisen angereicherte Produkte meiden möchten, sollten Sie daher immer ins Zutatenverzeichnis schauen. Wie oben beschrieben, müssen die Angaben dort stimmen. Unabhängig von möglichen Kontrollen wird ein Lebensmittelhersteller eine Eisenanreicherung auch im eigenen Interesse nicht verschweigen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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