Nährwertangaben bei Nahrungsergänzungsmitteln
Frage
Ich habe mir Inositol-Kapseln gekauft, bei denen die empfohlene Tagesdosis von acht Kapseln 4 Gramm entsprechen soll. Meine Taschenwaage zeigt für die acht Kapseln aber nur ein Gewicht von 3,63 Gramm an. Ist eine so hohe Abweichung erlaubt? Wenn ja nicht einmal das Gesamtgewicht der angegebenen Tagesdosis des Nährstoffes entspricht, wird der Inositolgehalt ja allemal nicht erreicht.
Antwort
Die auf der Verpackung angegebene Gesamtfüllmenge muss stimmen – leichte Abweichungen sind aber erlaubt.
Sie haben recht, das Gewicht der acht Kapseln müsste über vier Gramm liegen, denn die Kapselhülle kommt zur Nährstoffmenge hinzu. Allerdings könnten die Kapseln unterschiedlich befüllt sein, sodass Sie den gesamten Packungsinhalt mit der auf der Verpackung angegebenen Füllmenge vergleichen müssten.
Wie groß die Abweichung von der Füllmenge sein darf, hängt von der Füllmenge des Lebensmittels ab. Sie liegt bei 1,5 bis 9 Prozent des angegebenen Gewichts: Bei einer 50- oder 100-Gramm-Packung wären beispielsweise maximal 4,5 Gramm weniger erlaubt, bei einer 200-Gramm-Packung 9 Gramm weniger.
Ob und in welchem Ausmaß eine Unterfüllung vorliegt, lässt sich nicht mit haushaltsüblichen Waagen ermitteln. Die Messungenauigkeit ist hier zu groß. Ergebnisse können nur als grobe Schätzung angesehen werden.
Sollte die Gesamtfüllmenge aber sehr deutlich von der genannten Füllmenge abweichen, können Sie das örtliche Eichamt informieren. Eine Liste mit Adressen finden Sie unter www.eichamt.de.
Übrigens: Viele Nahrungsergänzungsmittel enthalten nicht nur – wie in diesem Fall – den Nährstoff, sondern zusätzlich Trägerstoffe, Lösungsmittel und andere Zutaten. Dann lässt die Füllmenge keinen Rückschluss auf die Nährstoffmenge zu. Ich solchen Fällen muss die Lebensmittelüberwachung durch Analysen ermitteln, ob die angegebenen Nährstoffmengen stimmen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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