Nährwertangaben für zubereitetes Produkt
Frage
Ich habe ein Fertiggericht „Spaghetti mit Tomatensauce“ gekauft. Im Vergleich mit dem Vorgänger-Produkt ergaben sich – bis auf die Nährwerttabelle – keine Unterschiede. In der Nährwerttabelle dagegen extrem: In dem neuen Produkt ist der Brennwert: +100%; Fett: +20%; Zucker: +130%; Eiweiß: +90% Salz: +233%! Im direkten Vergleich bat ich den Hersteller um Aufklärung und bekam heute diese, für mich sehr unverständliche Antwort: „Die Rezeptur hat sich gar nicht verändert. Bei dem Vorgänger-Produkt waren die Nährwerte aber für das zubereitete Produkt deklariert und bei dem aktuellen sind die Werte für das unzubereitete Produkt aufgebracht. So wollte es der Kunde (ein Discounter).“ Bei solchen Spitzfindigkeiten wird die Nährwerttabelle zur Farce.
Antwort
Die Nährwerte eines Lebensmittels werden im Normalfall auf das Produkt bezogen, wie es sich in der Verpackung befindet, also auf das unzubereitete Produkt.
Die Lebensmittelinformationsverordnung erlaubt aber auch, die Nährwertangaben auf das zubereitete Lebensmittel zu beziehen, sofern ausreichend genaue Angaben über die Zubereitungsweise gemacht werden.
Beide Möglichkeiten der Nährwertkennzeichnung sind also zulässig. Bei der zweiten Variante (die in Ihrem Fall beim Vorgängerprodukt gewählt wurde) muss der Anbieter aber die Zubereitung ausreichend genau beschreiben. Er muss also angeben, wie viel Wasser oder gegebenenfalls andere Zutaten hinzugefügt werden sollen und ob das Lebensmittel zum Beispiel gekocht oder gebacken werden muss – und wenn dies der Fall ist, wie lange.
In Ihrem Fall lassen sich die starken Abweichungen der beiden Angaben trotz gleicher Rezeptur folgendermaßen erklären: Beide Angaben müssen sich auf 100 Gramm beziehen. Das zubereitete Produkt ist aber im Fall von Spaghetti durch die Aufnahme von Wasser deutlich schwerer. (100 Gramm Spaghetti wiegen nach dem Kochen 250 bis 300 Gramm). Die Nährwerte pro 100 Gramm Trockenprodukt liegen daher deutlich höher als die Angaben pro 100 Gramm zubereitetes Produkt. Falls bei der Zubereitung noch weitere Zutaten dazu gegeben werden, sind die Angaben noch schlechter vergleichbar.
Rechtlich ist es ebenso möglich, freiwillig Angaben zu beide Varianten zu machen.
Aus unserer Sicht ist es am verbraucherfreundlichsten, wenn beide Angaben, sowohl für das Trockenprodukt als auch für das zubereitete Lebensmittel, gemacht werden. So können Verbraucher, die sich genau an die Vorgaben halten, leicht die Nährwerte des zubereiteten Lebensmittels erkennen. Wenn Kunden die Zubereitungsempfehlung abwandeln möchten, können sie die (Trocken-)Produkte mit ähnlichen Erzeugnissen vergleichen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Kommentare
Ich fand den Beitrag informativ, allerdings sehr unbefriedigend. Denn wann steht welche Angabe für was?!
Es sollte die klare Richtlinie geben, dass Angaben für das zubereitet Endprodukt nach Zubereitungsanleitung auf der Verpackung gelten.
Salopp gefragt: wer isst trockene Nudeln, Reis, usw.
Bei unverpackten frischen Lebensmittel ergibt das allerdings das nächste Problem. Wobei eigentlich auch klar ist, je weniger Verpackung, desto besser ist der ökologische Fußabdruck.
Eine Norm für das was man in der Regel auch so isst ( z.B.: gekochte Nudeln, Kartoffeln, Reis oder auch Grieß mit Milch / rohe und gekochte Paprika im Supermarkt/Discounter Regal bei unverpackt und beim 3er-Mix auf der Verpackung ) wäre schon sinnig!
Neuen Kommentar hinzufügen