Fragen & Antworten

Nährwertkennzeichnung bei einem Nahrungsergänzungsmittel

Frage 

Ich habe ein Nahrungsergänzungsmittel gekauft, bei dem die Nährwertangaben nur in Gesamtfett und Gesamtkohlenhydrate unterteilt auf dem Etikett stehen. Reicht das aus oder ist das ein Fehler in den Angaben?

Antwort

Bei einem Nahrungsergänzungsmittel müssen in jedem Fall die Nährwertangaben für die charakteristischen Nähr- oder Wirkstoffe stehen. Bei einem Vitamin-C-haltigen Mittel wäre dies beispielsweise der Nährwert für Vitamin C. Die Angabe der üblicherweise auf Lebensmitteln verpflichtend anzugebenden Nährwertkennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Anbieterfirmen, die weitere Nährstoffe wie Fett oder Kohlenhydrate angeben wollen, müssen eine vollständige Nährwerttabelle aufdrucken.  

Die Kennzeichnungsregeln für Nahrungsergänzungsmittel weichen von den üblichen Regeln ab. Die Mittel unterliegen im Hinblick auf die Nährwertangaben nicht den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung, sondern den Regelungen der Nahrungsergänzungsmittelverordnung. Dort ist festgelegt, dass Anbieterfirmen die Menge der „Nährstoffe oder sonstigen Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung im Nahrungsergänzungsmittel“, bezogen auf die auf dem Etikett angegebene tägliche Verzehrsmenge aufs Etikett drucken müssen. Eine vollständige Nährwertkennzeichnung ist nicht notwendig. 

Gibt eine Anbieterfirma allerdings Nährwerte wie Kohlenhydrate oder Fett zusätzlich an, so muss die Kennzeichnung vollständig sein. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es daher nicht zulässig, isoliert nur die Gesamtkohlenhydrate oder das Gesamtfett anzugeben, sondern es müsste die komplette Nährwerttabelle auf dem Etikett stehen. Das heißt, es sind der Brennwert sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz anzugeben.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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