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Nahrungsergänzungsmittel ohne vollständige Nährwerttabelle

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Nahrungsergänzungsmittel ohne vollständige Nährwerttabelle

Frage

Ich habe ein Nahrungsergänzungsmittel gekauft, das unter anderem aus Fruktose, Gemüsekonzentraten und Vitaminzusätzen besteht. Die angegebene Tagesportion liegt bei 15 Gramm, man kann daraus ein Getränk anrühren. Es gibt keine Nährwerttabelle, weder auf der Verpackung noch im Internet, in welcher die Mengen an Eiweiß, Zucker, Fett usw. aufgeführt sind.
Da in der Zutatenliste an erster Stelle Fruktose steht, würde ich außerdem gerne wissen, wie viel von diesem Zucker enthalten ist. Dies kann ich leider nicht auf der Verpackung erkennen. Ist das so zulässig?

Antwort

Für Nahrungsergänzungsmittel gelten bei der Nährwertkennzeichnung besondere Regeln: Anbieter brauchen keine Angaben zum Energiegehalt sowie zu den Mengen der Hauptnährstoffe wie Kohlenhydrate, Zucker und Fett zu machen. Stattdessen müssen sie die Mengen der Nährstoffe und sonstigen Stoffe mit ernährungsphysiologischer Wirkung angeben. Dies sind beispielsweise Vitamine und Mineralstoffe, aber auch andere Substanzen wie sekundäre Pflanzenstoffe. Die Angaben beziehen sich nicht, wie bei klassischen Lebensmitteln, auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter des Produktes, sondern auf die auf dem Etikett angegebene tägliche Verzehrsmenge. Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen dürfen nur erfolgen, wenn sie in dem Produkt in signifikanter Menge vorkommen.

Zusätzlich muss für die enthaltenen Vitamine und Mineralstoffe angegeben werden, wie viel Prozent der jeweiligen Referenzmenge für die tägliche Aufnahme erreicht werden.

Es ist Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln aber erlaubt, auf freiwilliger Basis zusätzlich eine Nährwerttabelle entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) anzubringen. Dann müssen sie allerdings sämtliche Vorgaben nach der LMIV dazu erfüllen, also neben dem Energiegehalt die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz angeben. Die Angabe der Menge an Fruktose ist in der LMIV nicht vorgesehen. Sie zählt in der Nährwerttabelle zum Zucker.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die vorgeschriebene Form der Nährwertkennzeichnung für viele Nahrungsergänzungsmittel ausreichend, da diese Produkte in der Regel nur in kleinen Mengen verzehrt werden und damit nur geringe Mengen an Makronährstoffen wie Fett, Kohlenhydraten und Proteinen aufgenommen werden. Bei einigen Produkten, wie dem von Ihnen geschilderten, können in einer Tagesportion allerdings relevante Mengen an Zucker oder anderen Hauptnährstoffen enthalten sein. Hersteller sollten in diesen Fällen die vollständigen Nährwerte entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung sowie die Nährwerte pro Tagesportion aufführen.

In Einzelfällen sollte zudem die Bezeichnung auf den Prüfstand kommen: Ein Produkt auf Fruktosebasis, bei dem die empfohlene Verzehrsmenge bei 15 Gramm liegt, könnte eher einem angereicherten Getränkepulver als einem Nahrungsergänzungsmittel entsprechen. 
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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