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Pfeffer aus Tansania bei Herkunft EU-Landwirtschaft

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Pfeffer aus Tansania bei Herkunft EU-Landwirtschaft

Frage 

Auf einem Tiefkühl-Fertiggericht, das ich gekauft habe, prangt das "EU-ÖKO"-Logo mit der Angabe „EU-Landwirtschaft“, jedoch sind Honig aus Mexiko und Pfeffer aus Tansania enthalten. Diese Länder sind nicht Teil der EU, somit sollte das EU-Landwirtschaftssiegel nicht verwendet werden. Dafür gibt es die EU-/Nicht-EU Kennzeichnung. 

Antwort: 

Bei der Angabe „EU-Landwirtschaft“ müssen mindestens 95 Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten in Ländern der Europäischen Union erzeugt worden sein. Bis zu fünf Prozent der Zutaten können aus anderen Ländern stammen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Regelung sinnvoll, denn Zutaten wie Pfeffer sind aus EU-Landwirtschaft praktisch nicht erhältlich.

Bei Bio-Lebensmitteln müssen Anbieter eine Herkunftsangabe machen. Stammen alle Rohstoffe aus demselben Land, kann der Name dieses Landes angegeben werden.

Andernfalls werden folgende Angaben unterschieden:

•    „EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Rohstoffe in der Europäischen Union erzeugt wurden,
•    „Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn sie in Drittländern erzeugt wurden und
•    „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn sie zum Teil in der Europäischen Union und zum Teil in einem Drittland erzeugt wurden.

Zutaten in kleinen Mengen bis insgesamt fünf Prozent müssen bei der Herkunftsangabe nicht berücksichtigt werden. 

Für Ihren Fall bedeutet das: Der Honig aus Mexiko und der Pfeffer aus Tansania können zusammen nur fünf Prozent des Produkts ausmachen. Die übrigen Zutaten müssen aus der EU stammen. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es verbraucherfreundlich, wenn Anbieter die Herkunft der einzelnen Rohstoffe auf die Verpackung schreiben. Die Ausnahmeregelung für Zutaten in kleinen Mengen ist unserer Ansicht nach sinnvoll, da beispielsweise viele Gewürze nicht aus EU-Landwirtschaft erhältlich sind. Ohne diese Regelung wäre die Herkunftsangabe bei verarbeiteten Lebensmitteln sehr häufig „EU-/ Nicht-EU-Landwirtschaft“ – sie hat aus unserer Sicht kaum einen Informationswert für Verbraucher:innen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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