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Pfeffer aus Tansania bei Herkunft EU-Landwirtschaft

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Pfeffer aus Tansania bei Herkunft EU-Landwirtschaft

Frage 

Auf einem Tiefkühl-Fertiggericht, das ich gekauft habe, prangt das "EU-ÖKO"-Logo mit der Angabe „EU-Landwirtschaft“, jedoch sind Honig aus Mexiko und Pfeffer aus Tansania enthalten. Diese Länder sind nicht Teil der EU, somit sollte das EU-Landwirtschaftssiegel nicht verwendet werden. Dafür gibt es die EU-/Nicht-EU Kennzeichnung. 

Antwort: 

Bei der Angabe „EU-Landwirtschaft“ müssen mindestens 95 Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten in Ländern der Europäischen Union erzeugt worden sein. Bis zu fünf Prozent der Zutaten können aus anderen Ländern stammen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Regelung sinnvoll, denn Zutaten wie Pfeffer sind aus EU-Landwirtschaft praktisch nicht erhältlich.

Bei Bio-Lebensmitteln müssen Anbieter eine Herkunftsangabe machen. Stammen alle Rohstoffe aus demselben Land, kann der Name dieses Landes angegeben werden.

Andernfalls werden folgende Angaben unterschieden:

•    „EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Rohstoffe in der Europäischen Union erzeugt wurden,
•    „Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn sie in Drittländern erzeugt wurden und
•    „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn sie zum Teil in der Europäischen Union und zum Teil in einem Drittland erzeugt wurden.

Zutaten in kleinen Mengen bis insgesamt fünf Prozent müssen bei der Herkunftsangabe nicht berücksichtigt werden. 

Für Ihren Fall bedeutet das: Der Honig aus Mexiko und der Pfeffer aus Tansania können zusammen nur fünf Prozent des Produkts ausmachen. Die übrigen Zutaten müssen aus der EU stammen. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es verbraucherfreundlich, wenn Anbieter die Herkunft der Rohstoffe auf die Verpackung schreiben. Aus unserer Sicht sollte die Angabe des Ursprungslandes für jedes Lebensmittel sowie für dessen primäre Zutat(en) verpflichtend sein.
Die Ausnahmeregelung für Zutaten in kleinen Mengen ist unserer Ansicht nach sinnvoll, da beispielsweise viele Gewürze nicht aus EU-Landwirtschaft erhältlich sind. Ohne diese Regelung wäre die Herkunftsangabe bei verarbeiteten Lebensmitteln sehr häufig „EU-/ Nicht-EU-Landwirtschaft“ – sie hat aus unserer Sicht kaum einen Informationswert für Verbraucher:innen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Durchschnitt: 5 (4 Stimmen)
Danni
22.07.2024 - 15:33

Ich frage mich ernstlich, wie Lebensmittelklarheit sich ein Etikett vorstellt auf dem alle Zutaten mit ihrer Herkunft auf dem Etikett vermerkt sind.

Die Zutatenliste ist - gerade bei zusammengesetzten Produkten- ohnehin oft lang und allergische Menschen haben Probleme, ihr Allergen zu finden. (Gibt ja auch Allergien gegen andere Zutaten als die Hauptallergene, z.B. Tomaten). Und da will Lebensmittelklarheit, dass die Zutatenliste bitteschön noch länger und noch unübersichtlicher wird?

Redaktion Lebensmittelklarheit
30.07.2024 - 16:14

Es gibt bereits (mindestens) einen Anbieter von Fertiggerichten, der die Herkunft sämtlicher Zutaten auf dem Etikett nennt. Aus unserer Sicht sollte die Angabe des Ursprungslandes für die Hauptzutat(en) (primären Zutaten) des Lebensmittels verpflichtend sein. Die Herkünfte sollten außerhalb des Zutatenverzeichnisses genannt werden.

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