Preisangabe bei Tiefkühlgeflügel
Frage
Mich würde interessieren, ob Supermärkte eine gesetzliche Verpflichtung haben, den Endpreis auf der Ware auszuzeichnen?
In unserem Markt bekommt man neuerdings zum Beispiel bei Tiefkühl-Geflügel, lediglich den Kilopreis angegeben, wobei man sich noch fragen muss, welcher Kilopreis zu welchem Geflügel gehört. Das würde bedeuten, dass man den Preis selber zu errechnen hätte und erst an der Kasse tatsächlich erfahren würde, was die Ware kostet. Die Felder der Endpreise auf dem Geflügel sind leer.
Auf Nachfrage sagte mir eine Mitarbeiterin, dass das jetzt überall im Markt so sei, dass nur noch der Gewichtspreis angegeben wird. Ich bin der Meinung, dass dies gegen das Gesetz verstößt und würde gerne wissen, wie es tatsächlich geregelt ist.
Antwort
Sie liegen mit Ihrer Einschätzung richtig: Supermärkte müssen den Endpreis der Waren angeben, und zwar entweder direkt auf den Waren oder durch Preisschilder. Der Preis muss den Produkten eindeutig zuzuordnen sein.
Zusätzlich ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die Angabe des Grundpreises verpflichtend, der in der Regel pro Kilogramm angegeben wird. Die alleinige Angabe des Grundpreises, wie von Ihnen geschildert, ist aber nicht zulässig. Einen entsprechenden Verstoß können Sie dem örtlichen Ordnungsamt melden.
Anders ist es übrigens bei loser Ware wie Obst oder Gemüse oder Fleisch von der Metzgertheke: Hier genügt die Angabe des Grundpreises pro Kilogramm oder die Preisangabe pro Stück. An der Fleischtheke erfahren Sie nach Ihrer Wahl der Menge den Endpreis. Bei Obst und Gemüse zum Selbstabwiegen muss eine Waage zur Verfügung stehen, sodass Sie den Endpreis vor Abschluss des Kaufes erfahren können.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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