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Prozentangaben in der Zutatenliste

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Prozentangaben in der Zutatenliste

Frage

Ich habe in der Zutatenliste einer Torte folgende Zutat entdeckt: “gezuckerte Kondensmilch 6% (Vollmilch, Magermilch, Saccharose,…)“. Mir ist unklar, ob sich die Mengenangabe 6% auf den Fettgehalt des Produktes bezieht oder auf den Anteil am Endprodukt. Bei welchen Zutaten müssen eigentlich Prozentangaben stehen und was bedeuten sie?

Antwort

Prozentangaben in der Zutatenliste beziffern den Mengenanteil der Zutat am Endprodukt.

Dafür sorgt die so genannte QUID-Regelung, die in der Lebensmittelinformationsverordnung festgelegt ist und für Lebensmittel in Fertigpackungen gilt. Sie besagt, dass der prozentuale Mengenanteil einer Zutat angegeben werden muss, wenn diese Teil der Bezeichnung ist oder durch Bilder und Worte auf der Verpackung besonders hervorgehoben wird.

Auch wenn die Bezeichnung darauf schließen lässt, dass eine bestimmte Zutat enthalten ist, zum Beispiel Mandeln im Bienenstich, muss eine Mengenkennzeichnung für diese Zutat erfolgen.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn nur kleine Mengen an Zutaten zur Geschmacksverbesserung eingesetzt werden oder wenn die Menge der hervorgehobenen Zutat für den Verbraucher nicht kaufentscheidend ist, kann die Prozentangabe entfallen. Dies wäre beispielsweise bei einem Zitronenkuchen der Fall, wenn nur geringe Mengen Zitronenschale oder Zitronenaroma zur Geschmacksgebung zugesetzt werden.

Die Angabe des Fettgehaltes ist nur für wenige Lebensmittel vorgeschrieben, darunter auch Kondensmilch sowie die meisten Milchprodukte. Allerdings muss diese Angabe nicht im Zutatenverzeichnis stehen. Hier genügt die Angabe der Bezeichnung, die im Fall von Kondensmilch rechtlich festgelegt ist. Laut Milcherzeugnisverordnung hat „gezuckerte Kondensmilch“ einen Fettgehalt von mindestens acht Prozent.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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