Fragen & Antworten

Rote Kidneybohnen – aus Italien oder aus China?

Teasertitel
Rote Kidneybohnen – aus Italien oder aus China?

Frage

Der Hinweis "Hergestellt in Italien" und die Angabe IT-BIO-008 auf einer Dose Kidney-Bohnen erwecken den Anschein, dass es sich um ein italienisches Produkt handelt. Die Angabe „Nicht-EU-Landwirtschaft“ zeigt aber, dass die Bohnen nicht aus Europa stammen, sondern vermutlich aus China, wie viele Bio-Bohnen. Ist die Kennzeichnung dann nicht täuschend?

Antwort

Die drei Hinweise zur Herkunft können tatsächlich so auf der Dose stehen, ohne dass sie fehlerhaft sind . Bei den Angaben handelt es um drei unterschiedliche Informationen. Nur die Angabe „Nicht-EU-Landwirtschaft“ informiert über die Herkunft der Rohstoffe. Die Bohnen stammen also tatsächlich aus einem oder mehreren Drittländern außerhalb der EU.

Bei den meisten verarbeiteten Lebensmitteln muss das Ursprungsland der Rohstoffe nicht angegeben werden. Hersteller von Bio-Lebensmitteln müssen aber kennzeichnen, ob die Rohstoffe aus der EU oder aus anderen Ländern stammen. Je nach Herkunft sind folgende Varianten der Kennzeichnung zu finden:

  • „EU-Landwirtschaft“, wenn die landwirtschaftlichen Rohstoffe in der Europäischen Union erzeugt wurden,
  • „Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn sie in Drittländern erzeugt wurden und
  • „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn sie zum Teil in der Europäischen Union und zum Teil in einem Drittland erzeugt wurden.
  • Stammen alle Rohstoffe aus einem einzigen Land, können Anbieter auch dieses Land konkret nennen.

Zutaten in kleinen Mengen bis insgesamt fünf Prozent müssen bei der Herkunftsangabe nicht berücksichtigt werden. In dem von Ihnen genannten Fall stammen die Bohnen also aus einem Nicht-EU-Land.

Die Angabe „Hergestellt in Italien“ informiert über den Herstellungsort, beispielsweise, wo die Bohnen gekocht und in Dosen gefüllt wurden. Macht ein Hersteller eine solche Herkunftsangabe, muss er darüber aufklären, falls die Hauptzutaten nicht aus dem angegebenen Land stammen. Bei Bioprodukten genügen dafür die oben genannten Herkunftsangaben, zum Beispiel „Nicht-EU-Landwirtschaft“. Bei einem konventionellen Lebensmittel müsste hingegen stehen: „Bohnen stammen aus Nicht-EU-Landwirtschaft“ oder „Bohnen stammen nicht aus Italien“.

Die Angabe „IT-BIO-008“ nennt die Nummer der Öko-Kontrollstelle, die überprüft hat, ob beim Anbau und der Herstellung die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung eingehalten wurden. In dem von Ihnen genannten Fall handelt es sich um eine italienische Kontrollstelle. Diese kann mit Behörden im Anbauland zusammenarbeiten.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte bei Hinweisen zur Herkunft angegeben werden, worauf sie sich beziehen, zum Beispiel auf die Herstellung oder die Zutaten. Bei der Kennzeichnung von Bioprodukten ist nicht ersichtlich, dass sich die Herkunftsangabe auf die Zutaten bezieht. So können Angaben widersprüchlich wirken, die tatsächlich korrekt sind. Die EU-Bio-Verordnung müsste hier eine eindeutige Kennzeichnung fordern.

Außerdem haben die Angaben „Nicht-EU-Landwirtschaft“ oder gar „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ aus unserer Sicht generell keinen wesentlichen Informationswert. Die Verbraucherzentralen fordern eine EU-weit verbindliche Kennzeichnung des Herkunftslandes für alle Lebensmittel. Bei verarbeiteten Lebensmitteln sollte die Herkunft der Primärzutaten gekennzeichnet werden..

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 5 (6 Stimmen)
Hanspeter Schmidt
02.07.2024 - 15:23

Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Text ist so nicht richtig: „Die Angabe „IT-BIO-008“ nennt die Nummer der Öko-Kontrollstelle, die überprüft hat, ob beim Anbau und der Herstellung die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung eingehalten wurden. In dem von Ihnen genannten Fall handelt es sich um eine italienische Kontrollstelle. Diese kann mit Behörden im Anbauland zusammenarbeiten“. Die italienische Kontrollstelle prüft nicht den Anbau außerhalb Italiens und arbeitet auch nicht mit einer Kontrollstelle im Ursprung „zusammen“..

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.