Spuren von Ei und Milch in veganem Lebkuchen
Frage
Auf der Verpackung von Lebkuchen wird groß mit dem veganen V-Label geworben. In der Zutatenliste steht jedoch der Satz: „Kann Spuren von Eiern und Milch enthalten.“
Wie darf ein Produkt als vegan beworben werden, wenn die Möglichkeit besteht, dass Eier und Milch enthalten sind?
Antwort
Ein Lebensmittel aus veganen Zutaten, das Spuren tierischer Lebensmittel enthalten kann, darf als vegan ausgelobt und mit dem veganen V-Label beworben werden.
Für die Kennzeichnung eines Produkts als “vegan” gibt es bislang keine rechtlich verbindlichen Regelungen. In den Leitsätzen für vegetarische und vegane Lebensmittel sind Kriterien für die Kennzeichnung solcher Produkte festgelegt. Demnach sollten in veganen Lebensmitteln keine Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden. Das betrifft alle Produktionsstufen und schließt auch Aromen, Zusatzstoffe und Enzyme ein. Die Leitsätze sind nicht rechtsverbindlich.
Die genannten Kriterien betreffen die Zutaten, die laut Rezeptur dem Lebensmittel zugesetzt werden.
Der Hinweis „Kann Spuren von Eiern und Milch enthalten“ hingegen richtet sich an Allergiker:innen. Er bezieht sich ausschließlich auf Bestandteile, die nicht gemäß Rezeptur, sondern unbeabsichtigt durch Verunreinigung ins Lebensmittel gelangen, beispielsweise, wenn in derselben Fabrik Lebensmittel mit Ei oder Milch produziert werden.
Der Hinweis auf solche unbeabsichtigten Verunreinigungen des Lebensmittels mit Allergenen ist bislang gesetzlich nicht geregelt.
Die zwei Kennzeichnungen richten sich also an verschiedene Zielgruppen: Die Kennzeichnung „vegan“ soll Veganer:innen informieren, dass laut Rezeptur keine Zutaten tierischen Ursprungs eingesetzt wurden. Die „Spurenkennzeichnung“ soll Allergiker:innen vor möglichen Verunreinigungen warnen.
Laut der Organisation ProVeg. e.V. entsprechen Produkte mit Spurenkennzeichnung dann den Kriterien des V-Labels, wenn tierische Inhaltsstoffe im gesamten Herstellungsprozess nicht absichtlich zugesetzt wurden. Der Produktionsablauf muss danach so gestaltet sein, dass möglichst keine unbeabsichtigte Verunreinigung durch nicht-pflanzliche Zutaten erfolgt.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die gleichzeitige Angabe der Hinweise „vegan“ und „Kann Spuren von Ei und Milch enthalten“ dennoch widersprüchlich und daher ungünstig. Die Hinweise sollten endlich gesetzlich geregelt werden.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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