Streichzarte Butter: Enthält sie „Weichmacher“ wie Rapsöl?
Frage
Zurzeit gibt es Butter, welche bei Kühlschranktemperatur streichfähig bleibt. Müssen die Bezeichnung „streichzart“ oder vergleichbare Hinweise angegeben werden, wenn dieser Butter ein Weichmacher (Rapsöl o.ä.) beigemischt ist? Meinem Gefühl nach ist manche Butter „streichzart“, aber kein Hinweis ersichtlich.
Antwort
Die Angabe „streichzart“ ist lebensmittelrechtlich nicht geregelt. Die Streichfähigkeit der Butter hängt von der Fütterung ab – Weidehaltung ergibt eine weichere Butter. Außerdem hat die Produktionsmethode einen Einfluss: Eine bestimmte Temperaturführung bei der Reifung des Rahms verbessert die Streichfähigkeit. Bei Butter aus Blöcken, die tiefgefroren waren, wird die Streichfähigkeit verbessert, indem sie vor dem Verpacken nochmal durchgeknetet wird.
Pflanzliche Öle wie Rapsöl sind in Butter nicht erlaubt.
Die verwendeten Zutaten sind im Zutatenverzeichnis zu finden. Dies könnten neben Butter zum Beispiel Kochsalz sowie der Farbstoff Betacarotin sein. Findet sich auf der Butterverpackung kein Zutatenverzeichnis, so besteht die Butter nur aus den für die Herstellung notwendigen Milchinhaltsstoffen und Milchsäurebakterienkulturen.
Dagegen dürfen Mischfette sowohl aus pflanzlichen als auch aus tierischen Lebensmitteln bestehen. Sie müssen dann auch als solche bezeichnet werden und dürfen nicht „Butter“ heißen.
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Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Wie wird der Preisunterschied von ca. 1 bis 1,5 € von verschiedenen Herstellern bei der Deutschen Markenbutter erzielt? Ich stelle seit einiger Zeit fest, dass die günstigen Butterangebote eine leicht penetrante Geruchs- u Geschmacksnote aufweisen . Gib es dafür eine Erklärung?
Grundsätzlich können Hersteller und Handel ihre Preise frei gestalten. Nicht alle Preissteigerungen sind transparent und basieren auf höheren Herstellungskosten. Teilweise wird mit Grundnahrungsmitteln wie Weizen und Butter sogar an den Börsen spekuliert, wodurch die Preise schwanken können. Über mögliche Ursachen von Preissteigerungen informieren die Verbraucherzentralen in diesem Artikel ausführlich.
Zu Ihrer zweiten Frage: Fragen zu Qualitätsunterschieden bei Butter können wir im Portal Lebensmittelklarheit leider nicht beantworten. Bei deutlichen Qualitätsmängeln können Sie sich an die Lebensmittelüberwachung wenden.
Ich glaube ganz einfach, dass dem Verbraucher hier etwas vorgegaukelt wird. Ehrliche Butter ist nicht streichzart. Man muss nur mal Nussbutter machen, dann merkt man es sofort. Unsere lebensmittelüberwachung hat hier komplett versagt. Gastronomen schikanieren, das können wir, aber unsere Grundnahrungsmittel überwachen, das nicht. Das Argument mit der Fütterung und Führung des Herstellungsprozesses wage ich anzuzweifeln. Wie immer ist der Verbraucher machtlos...
Hier versagt die hochgelobte "Deutsche Gründlichkeit"
Mit der Butterqualität von der Firma [...] bin ich sehr enttäuscht. Seit über 20 Jahren war mein Lieblingsbutter. Die Butter ist viel weicher geworden. Vielleicht ist da jetzt auch Palmöl drin? Und noch was, beim schneiden gibt es Luftlöcher im Futter. Bei normaler Butter ist das nicht normal
In einer Butter sind pflanzliche Fette nicht erlaubt. Die Streichfähigkeit wird durch besondere Verfahren erzielt, die wir oben beschreiben.
Wenn im Produkt neben Butter auch Pflanzenfett enthalten ist, lautet die Bezeichnung „Mischfett“ und es ist eine Zutatenliste vorhanden, in der Sie erfahren, welche Fette und/oder Öle enthalten sind.
Das simmt nicht !!!!
In der Butter von Kerry Gold ist Rapsöl enthalten und ist sogar angegeben.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei einer „Butter mit Rapsöl“ nicht um Butter, sondern um ein Mischstreichfett. Aus unserer Sicht sollte eindeutig erkennbar sein, dass es sich nicht um eine Butter handelt. Wenn lediglich „Butter“ auf der Verpackung steht, darf kein Rapsöl enthalten sein. Sichere Auskunft gibt die offizielle Bezeichnung, die meist in der Nähre des Zutatenverzeichnisses zu finden ist. In diesem Fall lautet sie korrekt „Mischstreichfett 65 %“.
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