Tee mit 90 Prozent Zucker
Frage
Ich habe einen „Schlaf-gut-Tee mit Honig“ gekauft. Er hat einen Zuckeranteil von 90 Prozent. Weitere Zutaten sind eine Kräutermischung sowie Honig. Wieso darf sich so etwas Tee nennen? Eigentlich müsste drauf stehen Zucker mit Teegeschmack. Warum ist so etwas erlaubt?
Antwort
Bei dem von Ihnen geschilderten Produkt handelt es sich offenbar um ein Instant-Getränkepulver zur Zubereitung eines teeähnlichen Getränks. Diese bestehen häufig zu großen Teilen aus Zucker. Entsprechend der Leitsätze für Tee und teeähnliche Erzeugnisse sollte ein solches Produkt „Zubereitung für teeähnliche Getränke mit Kräutern“ oder ähnlich heißen. Diese Bezeichnung muss allerdings nicht auf der Vorderseite stehen.
Für die Schauseite wählen Anbieter häufig einen Produktnamen, der nicht der rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung entspricht. Das ist zulässig, sofern der Name nicht über den Inhalt oder die Beschaffenheit des Produktes täuscht. Insbesondere darf der Produktname nicht im Widerspruch zur rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung stehen. Für Instant-Getränkepulver gibt es keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung, sondern nur die in den Leitsätzen für Tee beschriebene verkehrsübliche Bezeichnungen. Tatsächlich wählen Anbieter von Instant-Getränken häufig Produktnamen mit „Tee“ oder „Teegetränk“.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter das Produkt nicht ohne weitere Erklärung auf der Schauseite „Tee“ nennen. Besser geeignet wären Produktnamen wie „Teegetränk“ oder „Instant-Kräuterteegetränk“. Insgesamt sollten sie die Aufmachung der Verpackung so gestalten, dass Verbraucher:innen auf den ersten Blick erkennen können, um was für ein Produkt es sich handelt.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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