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Transfette in Lebensmitteln

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Transfette in Lebensmitteln

Frage

An welcher Stelle kann ich auf Lebensmittelverpackungen sehen, ob Transfette (industriell hergestellte oder natürliche) enthalten sind oder nicht? Gibt es einen direkten Hinweis auf enthaltene Transfette oder sind diese gar nicht auf einer Verpackung zu finden? Falls nicht, unter welcher Bezeichnung werden diese Fette getarnt bzw. in welcher Form werden sie deklariert? Wie ist die Rechtslage dazu, gibt es eine Kennzeichnungspflicht und was sieht diese vor?

Antwort

Transfettsäuren entstehen sowohl auf natürlichem Weg im Pansen von Wiederkäuern oder aber auch als Nebenprodukt industrieller Prozesse, wie der Härtung von Fetten, der Raffination von Ölen oder dem Frittieren von Lebensmitteln. Dementsprechend finden sich Transfettsäuren in verarbeiteten Lebensmitteln mit teilgehärteten Fetten, in frittierten Lebensmitteln, in geringen Mengen aber auch in Milch- und Fleischprodukten.

Eine Kennzeichnung der Transfettsäuren auf Lebensmitteln ist in der EU nicht erlaubt. Die Möglichkeiten, den Transfettsäuregehalt von Lebensmitteln zu erkennen, sind sehr begrenzt. Lediglich der Hinweis „x-Öl, zum Teil gehärtet“ in der Zutatenliste vorverpackter Lebensmittel deutet auf ein Vorkommen von Trans-Fettsäuren hin. Ansonsten bleibt nur, Lebensmittel, die typischerweise reich an Transfettsäuren sind, zu meiden. Spitzenreiter sind hier Fettgebäcke wie Krapfen oder Donuts, aber auch Fast-Food-Produkte, Gebäck mit Fettglasuren, Kekse, frittierte Speisen und Brotaufstriche zählen dazu.

Seit Mai 2019 enthält die EU-Anreicherungsverordnung einen Höchstwert, für Transfettsäuren, die nicht auf natürlicher Weise in Fett tierischen Ursprungs vorkommen. Danach dürfen Lebensmittel, die für Endverbraucher bestimmt sind höchstens zwei Gramm dieser industriellen Transfettsäuren pro 100 Gramm Fett enthalten. Aufgrund einer Übergangsfrist bis April 2021 können derzeit jedoch noch Lebensmittel verkauft werden, die nicht diesen Anforderungen entsprechen.

Es sind also die Hersteller gefragt, durch den Einsatz geeigneter Technologien und transfettsäurearmer Fette und Öle bei der Herstellung von Fettgebäcken, Brotaufstriche und frittierten Lebensmitteln, die Gehalte in Lebensmitteln zu reduzieren.

Transfettsäuren wirken sich negativ auf den Fettstoffwechsel aus. Daher gilt in Deutschland die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die Aufnahme an trans-Fettsäuren auf 1 Prozent der täglichen Energieaufnahme zu beschränken. Nach einer Abschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) im Jahr 2013 betrug die tägliche Aufnahme zu dem damaligen Zeitpunkt 1,6 g pro Person. Das entspricht etwa 0,66 % der Nahrungsenergie.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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