Unterschiedliche Angaben für Fett
Frage
Auf einer Verpackung ist groß zu lesen: "3 % Fett (pro 100 g)“.Tatsächlich sind es 4 % Fett. Dies ist korrekt unten auf der Verpackung (Referenzmenge) angegeben, allerdings viel kleiner als die 3 %-Aufmachung. Auch umseitig ist die Fettangabe 4 % (Referenzmenge, aber 3 g Fett/100g). Die groß geschriebene Fettangabe täuscht.
Antwort
Bei den beiden Werten handelt es sich um unterschiedliche Angaben. Beide sollten stimmen. Die drei Prozent beziehen sich auf 100 Gramm des Lebensmittels. Dieses enthält drei Gramm Fett pro 100 Gramm. Diese Angabe muss in der Nährwerttabelle stehen.
Die vier Prozent beziehen sich auf den Richtwert für die tägliche Nährstoffzufuhr eines Erwachsenen. Sie wird als „Referenzmenge“ bezeichnet. Für Fett beträgt dieser Richtwert 70 Gramm pro Tag. Mit 100 Gramm des Lebensmittels nehmen Sie zwar nur drei Gramm Fett, aber vier Prozent dieser „Referenzmenge“ auf.
Während die Nährwertangabe pro 100 Gramm – also drei Gramm Fett pro 100 Gramm Lebensmittel – verpflichtend ist, ist die Angabe in Prozent der Referenzmenge zusätzlich möglich. Macht der Anbieter diese Angabe, muss er sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dazu gehört der Hinweis „Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen (8 400 kJ/2 000 kcal)“.
Die Werte passen also zusammen. Es stört Sie aber außerdem, dass die Angabe "3 % Fett“ groß auf der Verpackungsvorderseite steht. Das ist tatsächlich kritisch zu sehen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Angabe "3 % Fett“ steht isoliert auf der Vorderseite. Angaben aus der Nährwerttabelle dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen auf der Vorderseite wiederholt werden. Ein Anbieter darf die Angabe aber nicht allein wiederholen, sondern muss auch den Brennwert sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz aufdrucken. Eine Ausnahme ist nur der Brennwert – er darf allein auf der Vorderseite stehen. Der Fettgehalt normalerweise nicht.
- Anders sähe es aus, wenn der Anbieter eine Angabe wie „nur 3 Prozent Fett“ aufdruckt. In diesem Fall kann der Hinweis gegebenenfalls auch als nährwertbezogene Angabe gelten, gleichbedeutend mit „fettarm“. Diese ist zulässig, wenn ein Lebensmittel nicht mehr als drei Gramm Fett pro 100 Gramm enthält, was hier der Fall ist. Ob die Fettangabe aber tatsächlich gleichbedeutend mit „fettarm“ zu sehen ist, halten wir für fraglich. Ein Gerichtsurteil gibt es dazu noch nicht.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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