Vegan-Kennzeichnung bei Haferflocken und Reis
Frage
Ich habe den Artikel über die Kennzeichnung "laktosefrei" gelesen und dabei besonders den Teil zur Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
Nun ist mir aufgefallen, dass der Aufdruck "vegan" auf gefühlt fast allen Lebensmitteln steht: Auf Haferflocken, Reis, Fruchtsaft usw. Mich ärgert das sehr!
Meine Frage: Ist die Kennzeichnung „vegan“ geregelt und gilt das bei Produkten wie Haferflocken oder Reis nicht als Werbung mit Selbstverständlichkeiten?
Antwort
Es ist richtig, dass Reis und Haferflocken immer vegan sind Eine Kennzeichnung als „vegan“ ohne weitere Erklärung kann bei solchen Monoprodukten als Werbung mit Selbstverständlichkeiten angesehen werden. Anders bei Fruchtsäften: Da zur Klärung von Säften Gelatine eingesetzt werden kann, ist nicht jeder Fruchtsaft vegan.
In den Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel ist die Angabe „vegan“ definiert. Demnach enthalten als „vegan“ gekennzeichnete Lebensmittel keine Erzeugnisse vom Tier. Hersteller verzichten auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen auf Zutaten, Zusatzstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs. Die Leitsätze sind zwar rechtlich nicht verbindlich, dienen aber als Orientierungshilfe für Hersteller und Überwachung.
Einige Lebensmittel sind zwar auf den ersten Blick vegan, es können aber bei der Herstellung Hilfsstoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden. Ein Beispiel hierfür sind Fruchtsäfte, bei denen einige Hersteller Gelatine zur Klärung verwenden. Kennzeichnen Anbieter ihren Fruchtsaft als vegan, kann dies eine sinnvolle Information sein. Sie machen damit klar, dass sie keine Gelatine oder andere Stoffe vom Tier zur Klärung verwenden.
Nahezu unverarbeitete pflanzliche Monoprodukte wie Reis oder Haferflocken hingegen sind immer vegan. Können Hersteller keinen Unterschied zu vergleichbaren Produkten erklären, zählt ein solcher Hinweis als Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Diese ist irreführend und damit verboten. Auch nach Ansicht des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) kann die Kennzeichnung „vegan“ insbesondere bei Monoprodukten eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellen.
Einige Anbieter ergänzen den Hinweis „vegan“ mit einer Erklärung, beispielsweise „von Natur aus vegan“. Dem ALS zufolge kann der Hinweis einer möglichen Täuschung vorbeugen.
Auch die Organisation ProVeg e.V., die das V-Label (Vegetarisch-/Vegan-Siegel) vergibt, erlaubt die Ergänzung „von Natur aus“ auf solchen Produkten. Gleichzeitig rät sie von der Verwendung ihres Labels auf Rohwaren und nur minimal verarbeiteten pflanzlichen Monoprodukten ab.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Angabe „vegan“ auf kaum verarbeiteten Monoprodukten wie Reis oder Haferflocken überflüssig und kann Fragen aufwerfen. Hersteller sollten auf die Angabe verzichten.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Ich persönlich finde die vegane Kennzeichnung sehr wichtig und wertvoll. Insbesondere in den Ländern, in denen diese Rohstoffe geerntet und verarbeitet werden spielen Schädlinge ein große Rolle. Ich möchte selber entscheiden, ob ich Insekten zu mir nehme und lege deshalb Wert auf das vegane Label.
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