Vollkornanteil in Vollkornkräckern
Frage
Ab wie viel Prozent Vollkornmehlanteil darf sich ein Kräcker Vollkornkräcker nennen?
Antwort
Die Vorgaben für Kräcker – auch für Vollkornkräcker – sind in den Leitsätzen für Feine Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuchs geregelt. Demnach muss der Getreideanteil im Vollkornkräcker zu mindestens 90 Prozent aus Vollkornmehl oder vollem Korn bestehen.
Da Kräcker aber auch andere Zutaten enthalten, zum Beispiel Fett, kann der Vollkornanteil am Endprodukt deutlich niedriger ausfallen. Zum Getreide- oder Fettgehalt gibt es für Kräcker keine Vorgaben. Der Getreideanteil liegt aber in der Regel über 70 Prozent. Der Vollkornanteil am Endprodukt kann daher variieren.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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