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Wann darf ein Fleischprodukt den Zusatz „Wagyu“ tragen?

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Wann darf ein Fleischprodukt den Zusatz „Wagyu“ tragen?

Frage

Ich habe kürzlich einen sogenannten Wagyu-Burger gegessen. Wie im Nachhinein leider festgestellt, bestand dieser teure Burger leider nicht nur aus Wagyu-Fleisch, sondern auch aus Schwein und Rind. Daher die Frage: Ab wann darf ein Produkt aus Brät den Zusatz Wagyu tragen und wonach richtet sich das?

Antwort

Wagyu-Fleisch stammt von speziellen japanischen Rinderrassen, den Wagyu-Rindern. Das Fleisch der Tiere gilt als besonders zart und saftig und wird entsprechend teuer verkauft.

Lebensmittelrechtlich ist der Begriff „Wagyu-Fleisch“ nicht geschützt. Laut einem Beschluss des „Arbeitskreises der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der vom Tier stammenden Lebensmittel tätigen Sachverständigen“ (ALTS) ist die Bezeichnung „Wagyu-Rindfleisch“ dem Fleisch von reinrassigen Wagyu-Rindern vorbehalten. Sie darf aus unserer Sicht daher nicht beliebig verwendet werden.

In den Leitsätzen für Fleischerzeugnisse sind zudem verschiedene Burgerarten beschrieben, die alle ausschließlich aus Rindfleisch bestehen.

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen. Daher sollte nach unserer Auffassung ein Burger mit dem Namen Wagyu-Burger auch komplett aus Wagyu-Fleisch bestehen. Schweinefleisch sollte aus unserer Sicht nicht enthalten sein.

Ob der Produktname oder die Bezeichnung bei dem von Ihnen genannten Produkt tatsächlich täuschend ist, müsste im Einzelfall ein Gericht entscheiden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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