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Was bedeutet das „e“-Zeichen hinter der Mengenangabe?

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Was bedeutet das „e“-Zeichen hinter der Mengenangabe?

Frage

Hinter der Mengenangabe steht oft ein „e“. Was bedeutet dieses „e“-Zeichen?

Antwort

Bei dem „e“ handelt es sich um das sogenannte EWG-Zeichen, wobei „EWG“ für Europäische Wirtschaftsgemeinschaft steht. Das Zeichen ist eine freiwillige Angabe des Herstellers. Er bestätigt damit, dass er die EU-weit einheitlichen rechtlichen Anforderungen zur Füllmenge einhält.

So muss die Füllmenge leicht erkennbar, deutlich lesbar und unverwischbar angegeben sein. Außerdem sind je nach Füllmenge bestimmte Mindestschriftgrößen für die Mengenangabe vorgeschrieben. Auch die zulässigen Abweichungen von der genannten Füllmenge sind in der Verordnung geregelt.

Das EWG-Zeichen darf nur für Fertigpackungen mit festgelegter Nennfüllmenge verwendet werden, beispielsweise für 200-Gramm-Verpackungen mit Käse. Hat hingegen jedes Stück Käse ein anderes Gewicht, darf das e-Zeichen nicht aufgedruckt werden. Ebenso darf es nicht auf Verpackungen mit einer Füllmenge unter fünf Gramm/ Milliliter oder über zehn Kilogramm/ Liter stehen.

Das EWG-Zeichen dient nicht als Verbraucherinformation. Vielmehr soll es den freien Handel innerhalb der Europäischen Union (EU) erleichtern. Denn Fertigpackungen, die mit dem „e“ gekennzeichnet sind, werden im binneneuropäischen Handel nur im Herstellerland, zum Beispiel Deutschland, von den dort zuständigen Behörden kontrolliert.

Wird das Produkt in einem anderen EU-Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht, findet nur in Ausnahmefällen, etwa im Fall einer Verbraucherbeschwerde, eine erneute Prüfung statt, ob die rechtlichen Anforderungen an die Füllmenge und ihre Kennzeichnung erfüllt sind. Die Einfuhrländer verlassen sich also auf die Kontrollen des Herstellers und der Ausfuhrländer. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Durchschnitt: 4.2 (350 Stimmen)
17.09.2023 - 08:30

Guten Morgen, informativ und verständlich, eine gute Webseite
Schöne Grüße

Fritz Rumold
29.10.2022 - 21:31

Ich habe ein Päckchen Butter gekauft. Aufschrift 250g e. Meine digitale Waage zeigt aber nur 211 g an. Ich fühle mich dadurch betrogen.

Werner Zimmermann
18.12.2022 - 14:52

Ich kaufte am 17.12.2022 2 Päckchen Mandeln mit einem angeblichen Gewicht von je 200 g. Das Nachwiegen ergab 120 g je Beutel.

Wesseloh
19.08.2022 - 09:51

Hallo,

mir ist Aufgefallen, das viele Produkte (Eigenherstellung der Discounter usw) die Mengen Angabe zb 200g e nur 180g enthalten. Dadurch wurde ich für das Produkt ca 10% mehr Bezahlen ( versteckte Kosten Erhöhung ).

Redaktion Lebensmittelklarheit
19.08.2022 - 14:19

Zu gering befüllte Verpackungen sind ärgerlich. Entgegen häufiger Annahmen, ist die Nennfüllmenge aber keine Garantie dafür, dass eine Verpackung tatsächlich genau diese angegebene Menge enthält. Es gilt vielmehr das Mittelwertprinzip, leichte Abweichungen sind erlaubt. Genau erklärt haben wir das in diesem Artikel: 
https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/fuellmenge-bei-lebensmitteln-abweichungen-sind-aergerlich-aber-erlaubt 
Dass in einer Packung weniger drin stecken darf, als drauf steht, ist für Verbraucher:innen schwer nachvollziehbar. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte in jeder einzelnen Packung mindestens die genannte Füllmenge enthalten sein.

Michael
05.09.2023 - 07:37

In der Regel ist es aber so, dass immer etwas zu wenig in der Packung ist. Beispiel: Ein Fleischsalat von Aldi soll 200 g enthalten. Das ist fast nie der Fall. In der Regel sind es knapp über 190 g, manchmal 195 g. Einmal hatte ich 199 g. Mehr war es noch nie. Ich bekomme also immer weniger, als ich bezahle.

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