Was ist die Definition von Schokolade?
Frage
Ab wann darf man eine Schokolade „Schokolade“ nennen? In Ihrem Artikel „Nicht jedes Kakaoprodukt darf Schokolade heißen“ geben Sie an, dass laut Kakaoverordnung Schokolade ein Produkt ist, aus Kakaoerzeugnissen (Kakaobutter und fettfreier Kakaomasse) und Zuckerarten, das mind. 35 Prozent Kakaotrockenmasse enthält. Wie nennt man ein Produkt, das zwar die Zutaten für eine Schokolade enthält, aber nicht die Mindestgehalte? Zum Beispiel schokolierte Haselnüsse beziehungsweise Nüsse in Milchschokolade?
Zudem wird oft die Angabe „Kakao: xx% mindestens“ gemacht. Aber auch nicht immer. Gibt es hier Vorgaben und was sagt die Angabe aus?
Antwort
Bei Nüssen in Schokolade muss nicht das Gesamtprodukt, sondern die Schokolade die rechtlichen Anforderungen für Schokolade erfüllen. Dazu gehört auch, dass der Kakaoanteil in der Schokolade gekennzeichnet wird. Eine Bezeichnung könnte beispielsweise lauten: „Haselnüsse mit Vollmilchschokolade umhüllt“.
Die Anforderungen an Schokolade sind in der Kakaoverordnung festgelegt. Demnach besteht Schokolade aus Kakaomasse, Kakaobutter und Zucker, sie kann aber auch weitere Zutaten enthalten. Die Gesamtkakaotrockenmasse muss bei mindestens 35 Prozent liegen, davon mindestens 18 Prozent Kakaobutter und mindestens 14 Prozent fettfreie Kakaotrockenmasse. Der Anteil der weiteren Zutaten darf 40 Prozent nicht überschreiten. Speziell der Zusatz weiterer Fette (außer Kakaobutter) ist allerdings nur eingeschränkt möglich und detailliert reguliert.
Für verschiedene Schokoladenarten gibt es spezielle Vorgaben, beispielsweise für weiße Schokolade und für Milchschokolade. Auch weitere Kakaoerzeugnisse wie Kuvertüre oder Pralinen sind in der Kakaoverordnung definiert.
Für schokolierte Nüsse gibt es keine rechtlich festgelegte Bezeichnung. Die Zutat Schokolade darf aber in einer beschreibenden Bezeichnung genannt werden. Eine Bezeichnung wie „Haselnüsse in Vollmilchschokolade“ oder ähnliches wäre demnach zulässig, wenn die Umhüllung die Vorgaben an Schokolade erfüllt. Andernfalls würde das Produkt zum Beispiel „Nüsse in kakaohaltigem Überzug“ heißen.
Bei Schokolade – außer bei weißer Schokolade – ist die Angabe des Kakaoanteils verpflichtend: „Kakao: …% mindestens“
Bei gefüllter Schokolade, Pralinen und auch bei schokolierten Nüssen wird der Kakaoanteil in der Schokolade gekennzeichnet.
Für diese Angabe werden alle Kakaobestandteile der Kakaobohne zusammengezählt, ohne das darin enthaltene Wasser.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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