Was ist Globoost und wie kann ich es in Wurst erkennen?
Frage
Gibt es wirklich den nicht kennzeichnungspflichtigen Zusatz Globoost? Das wurde in einer Dokumentation im Fernsehen gezeigt. Es soll unter anderem aus Blut hergestellt werden. Muss das bei uns nicht gekennzeichnet werden?
Verbraucherin aus Rüsselsheim am Main vom 07.02.2025
Verbraucher aus Rinteln vom 05.02.2025
Muss der „Zusatzstoff“ Globoost deklariert werden? Enthält er Blutbestandteile?
Verbraucher:in aus Leverkusen vom 06.10.2024
Antwort
Globoost ist kein Zusatzstoff, sondern der Markenname für ein Proteinpulver, das aus Teilen von Schweinen gewonnen wird – das kann auch Blut sein. Unklar ist, inwieweit das Eiweißpulver in Wurst- oder Fleischwaren in Deutschland bislang eingesetzt wird. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit müsste es in der Bezeichnung sowie im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden, beispielsweise als „Schweine-Eiweißhydrolysat“.
Schwer verkäufliche Teile von Tieren wie Schwarte, Knochen oder Blut dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Lebensmitteln weiterverarbeitet werden. Sie müssen aber korrekt gekennzeichnet werden.
Seit einigen Jahren bieten spezialisierte Unternehmen funktionelle Proteinpulver an, die aus solchen „Schlachtabfällen“ gewonnen werden, beispielsweise aus Schwarten, Knochen oder Blut. Sie haben vielfältige Funktionen, beispielsweise binden sie Wasser oder können Fleisch zusammenfügen oder ersetzen, ohne den Geschmack der Produkte wesentlich zu verändern. Einige Pulver verstärken sogar den würzigen Geschmack und werden von den Herstellern als Aromaträger angepriesen.
Gemäß der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse sollten funktionelle Proteinpulver klar gekennzeichnet werden, beispielsweise als Schweineblutplasma-Eiweißpulver oder Schweine-Eiweißhydrolysat. Diese Auffassung wurde uns von Sachverständigen der Lebensmittelüberwachung Nordrhein-Westfalen bestätigt.
Ist das Eiweißpulver in Form eines Hydrolysats hoch verarbeitet, so erfahren Sie zwar noch, von welcher Tierart das Produkt stammt, aber nicht mehr, ob es beispielsweise aus Blut, Knochen oder Schwarte stammt. Die Zutat könnte dann beispielsweise lauten „Schweine-Eiweißhydrolysat“.
Gemäß der Leitsätze sollte die Kennzeichnung nicht nur im Zutatenverzeichnis stehen, sondern auch schon in der Bezeichnung genannt werden.
Unklar ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit, ob es entsprechende Produkte bereits auf dem deutschen Markt gibt. Bislang gilt der Nachweis solcher Proteinpulver in Fleischerzeugnissen als schwierig und wird noch nicht routinemäßig eingesetzt.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Kommentare
Wenn die Kunden wüssten, was ein Handwerksmetzger alles in die Wurst rein tun darf, was der Industriemetzger nicht darf, dann würde keiner mehr zum Metzger gehen!
Dann erleuchten Sie (oder Lebensmittelklarheit) uns doch bitte. Welche "schlimmen" Substanzen darf ein Handwerksmetzger einsetzen, die die großen, industriellen Verarbeiter nicht einsetzen dürfen?
Für Fleisch- und Wurstwaren vom Metzger gelten die gleichen lebensmittelrechtlichen Vorschriften wie für die industrielle Lebensmittel. Der Unterschied liegt in erster Linie in der Kennzeichnung: Bei unverpackten Lebensmitteln ist keine vollständige Zutatenliste erforderlich.
Sehr gute, informative und ausführliche Antwort!
Eine echte Hilfe Klarheit zu verschaffen, damit man nicht grundsätzlich auf vegetarische oder vegane Wurst ( genauso schlimm, was die Zutaten betrifft) ausweichen muss !
Vielen Dank und lib für Ihre wertvolle Arbeit!
Neuen Kommentar hinzufügen