Was steckt hinter „Alkohol“ in der Zutatenliste?
Frage
In einem Dinkel-Sandwichtoast ist im Zutatenverzeichnis „Alkohol“ aufgelistet. Es wäre schön zu wissen, welcher Alkohol enthalten ist und zu wie viel Prozent. Ist es reiner Alkohol oder wird er aus einem Getreide gewonnen? Diese Frage ist sehr wichtig bei Allergikern! Ich kann und will kein Produkt mehr kaufen, gar meinen Kindern zu essen geben, wenn Alkohol als Konservierungsmittel verwendet wird und nicht näher bezeichnet ist. Die Gefahr einer allergischen Reaktion aufgrund Nichtwissens über den genauen Bestandteil des Alkohols ist viel zu groß!
Antwort
Steht im Zutatenverzeichnis “Alkohol”, so kann der Hersteller nur reinen Ehtylalkohol verwendet haben. Dieser hat kein allergenes Potenzial mehr. Eine Allergenkennzeichnung ist daher nicht vorgeschrieben, selbst wenn der Alkohol aus Getreide wie Weizen oder Gerste gewonnen wurde.
Verwendet ein Lebensmittelhersteller bei der Produktion eine alkoholhaltige Zutat, muss er sie im Zutatenverzeichnis mit seiner rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung kennzeichnen, beispielsweise „Rum“. Wenn es eine solche nicht gibt, muss er eine verkehrsübliche Bezeichnung wählen.
In der Spirituosenverordnung sind die Bezeichnungen und Eigenschaften für eine Reihe von Spirituosen festgelegt, beispielsweise für Whiskey, Rum und viele andere. Verwendet ein Hersteller eine dieser Spirituosen, muss er sie im Zutatenverzeichnis mit der entsprechenden Bezeichnung aufführen. In der Spirituosenverordnung sind auch Anforderungen an „Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs“ festgelegt. Beispielsweise muss er 96 Prozent Alkohol enthalten. Dadurch hat er kein allergenes Potenzial mehr. Laut EU-Informationsverordnung ist eine Allergenkennzeichnung bei Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs nicht vorgeschrieben, auch wenn der Alkohol aus Getreide, Nüssen oder Molke gewonnen wurde.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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