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Weizenmehl in Dinkelmehl

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Weizenmehl in Dinkelmehl

Frage

Ich habe gehört, dass im vermeintlich 100%igen Dinkelmehl auch Weizenmehl enthalten sein darf. Stimmt das tatsächlich und gibt es eine Möglichkeit, dies als Verbraucher zu erkennen? Ich meine nicht die mögliche Vermischung, wenn zuerst Weizenmehl und danach Dinkelmehl gemahlen wurde, sondern die bewusste Beimischung von Weizenmehl zu dem vermeintlich sortenreinen Dinkelmehl.

Antwort

Nein, eine Beimischung von Weizenmehl ohne entsprechende Kennzeichnung ist nicht erlaubt. Üblicherweise erhalten Sie im Supermarkt nur sortenreine Mehle. Diese bestehen lediglich aus einer Zutat, in Ihrem Beispiel Dinkel, und müssen dann keine Zutatenliste aufweisen. Sobald Mehl von verschiedenen Getreidearten enthalten ist, muss dies durch die Bezeichnung und durch eine Zutatenliste kenntlich gemacht werden. Im Handel findet man solche Produkte als „Gemenge-” oder „Mischmehl“.

Wir könnten uns allerdings vorstellen, dass die vorgeschriebene Allergenkennzeichnung zu der von Ihnen geschilderten Annahme führen kann. Denn Dinkel gehört zu den Weizenarten und Weizen ist ein kennzeichnungspflichtiges Allergen. Wenn Sie also ein Dinkelmehl finden, dass als Zutaten „Dinkelweizen“ aufführt, handelt es sich nicht um eine Mischung, sondern der Hersteller weist im Rahmen der verpflichtenden Allergenkennzeichnung, daraufhin, dass Dinkel zu den Weizenarten gehört. Dass dies nötig ist, stellte die EU-Kommission in einer Bekanntmachung im Juli 2017 klar.

Eine weitere mögliche, aus unserer Sicht verständlichere Angabe wäre „Dinkel (eine Weizenart)“.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Ulla
11.07.2020 - 02:01

Ich fände es hilfreich, wenn die tatächlich verwendete Dinkelsorte auf dem Produkt deklariert würde, denn durch den eingekreuzten Weizen haben manche neuere Dinkelsorten Weizeneigenschaften übernommen, die die Urdinkelsorten nicht haben, z.B. das Omega-5-Gliadin, das für die meisten Weizenunverträglichkeiten verantwortlich ist, und das eigentlich nur im Weizengluten vorkommt, aber eben jetzt in die "billigeren" weil ertragreicheren und leichter zu verarbeitenden Dinkelsorten eingekreuzt ist. Damit wird dieser Dinkel für mich auch unverträglich. Selbst von den Herstellern ist aber oft schwer zu erfahren, welchen Dinkel sie verwenden.

Cornelia D.
13.02.2020 - 11:26

Liebes vzbv-Team,
wie geht es damit nun weiter?
Der Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) hat sich dazu 2019 geäußert und empfiehlt als Kompromiss, diese beiden Kennzeichnungsarten:
- „Dinkelmehl (eine Weizenart)“ oder
- „Dinkelmehl (Spelzweizen)“.
Meines Erachtens viel besser als Dinkelweizen oder Weizen (DInkel). Was empfehlen Sie den Herstellern und Verbrauchern mit WEICHWeizenunverträglichkeit?

Redaktion Lebensmittelklarheit
18.02.2020 - 14:13

Die Begriffe wie „Dinkelweizen“ sind Verbrauchern nicht geläufig und deshalb vermutlich schwer verständlich. Die vorgeschlagenen Kennzeichnungen des ALS sind aus unserer Sicht besser zu verstehen. Es ist aber sicher nicht zu beanstanden, wenn Hersteller auf ihren Lebensmitteln weiterhin „Dinkelweizen“ kennzeichnen.

Menschen mit Weizenunverträglichkeit sollten mit dem Arzt oder in der Ernährungsberatung klären, ob sie Dinkel vertragen oder nicht.

Lorenz
25.01.2020 - 12:55

Auch ich vertrage kein Weizenmehl bei mir ein Migräneauslöser.Also wie kann ich das Verstehn ?Wenn Dinkelweizenmehl drauf steht kann ich es beruhigend kaufen oder?

Redaktion Lebensmittelklarheit
27.01.2020 - 08:53

Wenn Sie Dinkel problemlos vertagen, können Sie auch Lebensmittel mit der Zutat "Dinkelweizen" essen. Diese Bezeichnung soll nur darauf aufmerksam machen, dass Dinkel eine Weizenart ist.

C. Kiefer
25.09.2019 - 21:29

Hallo; auch ich finde die Bezeichnung Dinkelweizen nicht gut. Ich vertrage auch nur Dinkel und keinen Weizen. Habe jetzt auch Produkte entdeckt bei dm und im bioladen und habe sie nicht gekauft, da ich die Bezeichnung irreführend finde!

Matthias
16.08.2019 - 20:20

Hallo da ich mir die gesamten Kommentare im Detail durchgelesen habe, lese ich nicht deutlich genug heraus ob ich als Weizen unverträglicher Mensch
Die Lebensmittel mit der eindeutigen Kennzeichnung DINKELWEIZEN kaufe und vertrage oder da ja Weizen dabei steht es eindeutig nicht kaufen soll da Weizen dabei steht bitte um kurze bzw. ehestmögliche und EINDEUTIGE Antwort
Entweder

ja kaufen

oder nein nicht kaufen weil Weizen drin ist

Redaktion Lebensmittelklarheit
19.08.2019 - 10:02

„Dinkelweizen“ ist eine Angabe für Dinkel. Wenn Sie Dinkel vertragen, können Sie die Produkte kaufen.

Carmen
24.05.2019 - 19:13

Danke, das sie "Licht ins Dunkel" gebracht haben. Auch ich vertrage kein Weizenmehl und hab mich tatsächlich nicht "getraut", Sachen mit der Deklaration "Dinkelweizen" zu kaufen.
Vielen Dank

Klaus
14.04.2019 - 19:32

Das ist wieder ein Schuldbürgerstreich der Politiker. Wird bald auch Gurke als Gurkengemüse, Apfel als Apfelobst... zu kennzeichnen sein?

Nicki
26.03.2018 - 18:17

Ich finde die Kennzeichnung mehr als Verwirrend. Neulich Bio Dinkel Fussili aus Dinkelweizenmehl gekauft. Das Edeka Serviceteam musste auch erstmal recherchieren. Als Alkergiker keine gute Sache.

Marcel
16.01.2019 - 15:40

Hallo, ich finde es auch sehr verwirrend. Besonders da ich eine Weizen Unverträglichkeit habe. Dinkel darf ich essen und nun steht überall Dinkelweizen oder Weizen (Dinkel), da hat wieder jemand nicht richtig überlegt. Danke.

Redaktion Lebensmittelklarheit
11.01.2018 - 10:30

Die Bekanntmachung der EU-Kommission im Juli 2017 betrifft die Allergenkennzeichnung. Weizen gehört zu den kennzeichnungspflichtigen Lebensmittelallergenen. Er stellt eine Pflanzengattung dar, zu der verschiedene Pflanzenarten gehören, darunter Weichweizen, Emmer und eben auch Dinkel.

Die EU-Kommission hat nun bekannt gegeben, dass für die Allergenkennzeichnung die Angabe „Dinkel“ im Zutatenverzeichnis nicht ausreicht. Entscheidet ist der Hinweis auf Weizen (als allergen wirkende Pflanzengattung). Dass es sich um Dinkel handelt, kann freiwillig gekennzeichnet werden – wie Sie es bereits in Ihrem Beispiels beschrieben haben als „Weizen (Dinkel)“ oder „Dinkelweizen“.

Ein Dinkelmehl muss dennoch komplett aus Dinkel bestehen. Es muss jedoch ein Allergenhinweis erfolgen, dass es sich um ein glutenhaltiges Weizengetreide handelt. 

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