Welche Rechte habe ich bei einer falschen Firmenadresse auf Lebensmitteln?
Frage
Mich würde interessieren, welche Rechte ich als Verbraucher:in habe, wenn ich eine Lebensmittelverpackung kaufe und die angegebene Adresse nicht mehr aktuell ist. Der Hersteller verweist darauf, dass er vorproduzierte Ware auch unter seiner alten Adresse weiterverkaufen kann, bis diese aufgebraucht ist. Da die Produkte aber allesamt lang haltbare Konserven sind, kann das unter Umständen ja auch zwei Jahre nach dem Umzug sein. Welche Übergangsfristen sind für mich als Kunden hinnehmbar? Ansonsten kann ja jeder behaupten, dass die Verpackung schon weit vorher produziert wurde.
Antwort
Die Angabe der Firmenadresse auf Lebensmitteln soll es Verbraucher:innen sowie der Lebensmittelüberwachung ermöglichen, mit dem verantwortlichen Lebensmittelunternehmer in Kontakt zu treten. Einzelheiten dazu sind in der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) nicht erläutert.
Nach Einschätzung von Lebensmittelklarheit ist für Verbraucher:innen maßgeblich, ob der verantwortliche Lebensmittelunternehmer (postalisch) erreichbar ist. Dies könnte er nach einem Umzug auch auf anderem Wege erreichen, beispielsweise durch einen Nachsendeantrag. Unserer Auffassung nach sollte die Erreichbarkeit während der gesamten Lebensdauer der Produkte gegeben sein.
Übrigens: Der auf dem Etikett angegebene Lebensmittelunternehmer ist nicht gleichzusetzen mit dem Hersteller. Vielmehr muss der Unternehmer genannt werden, der für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben verantwortlich ist. Das kann auch der Vermarkter oder Verpacker sein. Wenn der Unternehmer nicht in der Europäischen Union niedergelassen ist, muss der Importeur genannt werden, der das Lebensmittel in die Union einführt. „Hergestellt für Lidl“, gefolgt von der Adresse, ist somit beispielsweise eine nach geltendem Recht ausreichende Angabe.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Mich würde interessieren, was der Sinn dieser Frage ist und welche Rechte Sie haben wollen? Soll der Hersteller im Augenblick des Umzuges die gesamte Ware öffentlich zurückrufen weil die Adresse nicht mehr stimmt? Oder solle er (wenn er Vollkonserven herstellt) X Jahre lang zwei Adressen auf die Packung schreiben?
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