Welches Fett kann in Rindfleisch stecken?
Frage
Wenn ich ein Produkt kaufe, das mit „100% Rindfleisch“ gekennzeichnet ist, zum Beispiel Rinderhackfleisch: Welches Fett darf dann enthalten sein? Ist dann nur Fett vom Rind enthalten oder könnte zum Beispiel auch Fett vom Schwein beigemischt sein? Wäre die Zugabe von Fett aus den Eingeweiden oder dem Gehirn erlaubt?
Antwort
Bei einem Produkt mit der Kennzeichnung „100 % Rindfleisch darf kein Schweinefleisch enthalten sein. Für das Rindfleisch darf nur Skelettmuskulatur vom Rind verwendet werden, mitsamt dem anhaftenden Fett- und Bindegewebe. Fett aus dem Gehirn oder den Eingeweiden zählt nicht als „Fleisch“.
Für welche Teilstücke vom Tier der Begriff „Fleisch“ verwendet werden darf, ist in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung beschrieben. Demnach zählt als „Fleisch“ die Skelettmuskulatur von Säugetieren und Vögeln mit darin eingebettetem oder anhaftendem Gewebe. Für das anhaftende Fett und Bindegewebe sind Höchstwerte definiert. Fett, das aus den Eingeweiden oder dem Gehirn stammt, zählt demnach nicht als Fleisch. Der Bezeichnung „Fleisch“ muss die jeweilige Tierart vorangestellt werden, von der das Fleisch stammt.
Hackfleisch ist in einer weiteren Verordnung definiert als „entbeintes Fleisch, das durch Hacken / Faschieren zerkleinert wurde“. Auch hier darf kein zusätzliches Fett von anderen Teilen des Körpers, zum Beispiel vom Gehirn, hinzugegeben werden. Und auch hier müssen Anbieter die Tierart nennen.
Handelt es sich um gemischtes Hackfleisch muss aus der Bezeichnung hervorgehen, von welchen Tieren das Hackfleisch stammt. In den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs ist beschrieben, dass „Gemischtes Hackfleisch“ aus grob entfettetem Schweinefleisch und grob entsehntem Rindfleisch besteht. Die Anteile von Rind- und Schweinefleisch sollten zwischen 45 und 55 Prozent liegen. Bei abweichenden Fleischanteilen sollten Anbieter die Abweichungen kennzeichnen.
Betont ein Anbieter explizit, dass sein Produkt aus „100 % Rindfleisch“ besteht, darf erst recht kein Fleisch anderer Tierarten enthalten sein. Es dürfen außerdem keine anderen Teile vom Rind verwendet werden als „Fleisch“.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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