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Werbung mit Proteingehalt

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Werbung mit Proteingehalt

Frage

Auf einem Sauermilchkäse steht: „Proteine tragen zu einer Zunahme an Muskelmasse bei". Ich finde dies irreführend! Mir ist lediglich "zum Erhalt der Muskelmasse" als Werbung bekannt. Liege ich falsch?

Antwort

Gesundheitsbezogene Angaben, wie die von Ihnen genannte, sind nur zulässig, wenn sie von der Europäischen Kommission genehmigt und in der Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben aufgeführt sind. Zu Protein sind dort drei Angaben aufgelistet. Sowohl die Angabe „Proteine tragen zur Erhaltung von Muskelmasse bei“ als auch die Angabe „Proteine tragen zu einer Zunahme an Muskelmasse bei“ sind zulässig, wenn der Kalorienanteil der enthaltenen Proteine mindestens 12 Prozent der Gesamtkalorien beträgt. Bei Sauermilchkäse ist das der Fall.

Allerdings ist aus unserer Sicht dennoch fraglich, ob die Aussage zulässig ist. Da die Voraussetzung auf jede von uns geprüfte Käsesorte, von Frisch- über Weichkäse bis hin zu Schnitt- und Hartkäse zutrifft, könnte eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten vorliegen. Diese ist laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung verboten. Nach unserem Kenntnisstand gibt es dazu noch keine Gerichtsurteile, die hier Klarheit geschafft hätten.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Kiwi
12.08.2020 - 07:16

Ich finde Ihre Interpretation dass die Aussage Werbung mit Selbstverständlichkeiten sein soll, doch etwas überraschend.

Wenn man diesen Gedanken weiterdenkt, würde es bedeuten dass zum Beispiel auch ein Zitronensaft nicht mit "reich an Vitamin C" oder eine Milch mit "Reich an Calcium" beworben werden dürften.Denn diese Eigenschaften treffen auf alle Zitronensäfte / Milchen zu. Das wiederum würde- hart ausgedrückt - bedeuten, dass nährwertbezogene Angaben häufig nur noch für angereicherte Produkte zulässig wären, da - zumindest Ihrer Interpretation nach - der Nährstoff nicht in allen anderen Produkten gleicher Art enthalten sein darf. (siehe oben, sinngemäß schreiben Sie ja dass das Hervorheben von Protein eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten sein könne, da es auf alle von Ihnen geprüften Käsesorten zuträfe.)

Um das Beispiel mit dem Zitronensaft weiterzuverwenden: in Ihrer Interpretation dürfte man einen Zitronensaft nur noch dann mit einem Nährstoffgehalt bewerben, wenn dieser nicht in anderen Produkten gleicher Art enthalten ist - das heißt, er müsste zugesetzt werden. Man dürfte den Zitronensaft dann zwar nicht mit Vitamin C bewerben, wohl aber mit Eisen, wenn man dies zugesetzt hat. Das ist meiner Meinung nach absurd.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht entscheidet dass der normale Verbraucher weiß, dass ein solcher Käse reich an Protein ist. Bei der Werbung mit Selbstverständlichkeiten sind meines Wissens eher "absurde" Aussagen gemeint, z.B. das Bewerben eines ganzen, frischen Apfels mit "glutenfrei".

Natürlich ist der Übergang zwischen "Selbstverständlichkeit" und berechtigter Werbung fließend- aber bei einem Käse den Proteinreichtum hervorzuheben finde ich nicht dramatisch, da ich wirklich nicht davon ausgehe, dass diese Information den meisten Verbrauchern bekannt ist...

Redaktion Lebensmittelklarheit
12.08.2020 - 14:34

Wichtig ist aus unserer Sicht, welche Lebensmittel zum Vergleich herangezogen werden. Deshalb wäre die Auslobung des Vitamin-C-Gehalts bei Zitronensaft aus unserer Sicht gegebenenfalls noch keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, solange diese Eigenschaft nur auf spezielle Säfte zutrifft. Träfe die Eigenschaft auf alle Fruchtsäfte oder sogar alle (fruchtsafthaltigen) Getränke zu, käme aus unserer Sicht eher eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten in Frage.

Wir gehen zudem davon aus, dass nicht allgemein bekannt ist, dass die Angabe zur Zunahme an Muskelmasse auf jedem Käse stehen könnte. Verbraucher könnten dies für eine besondere Eigenschaft von bestimmten proteinreichen Käsesorten halten. Ob in solchen Fällen eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten vorliegt, bleibt für uns eine spannende Frage, die durch entsprechende Gerichtsurteile beantwortet werden könnte.

Lebensmittelchemiker
11.08.2020 - 10:53

Jeder, der sich mal ein bisschen mit Sporternährung oder Biologie befasst, weiß, dass Proteine zum Muskelaufbau nötig sind… Muskeln bestehen ja nun mal aus Eiweiß. Wie sollen die sonst größer werden? Mit Luft und Liebe? Manche Fragen von Verbrauchern hier lassen mich echt verzweifeln... Dennoch: danke an die Verbraucherzentrale für die Aufklärung. So lernt man hier noch was.

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