Wie groß muss der Grundpreis angegeben werden?
Frage
In letzter Zeit ist mir bei meinem Discounter immer wieder aufgefallen, dass der Grundpreis auf den Regalschildern sehr klein gehalten ist. Aus normalen Sichtabständen ist dieser nicht zu lesen. Als dann ein Schild auch noch knapp über dem Fußboden angebracht war, musste ich tatsächlich davor knien, um den Grundpreis lesen zu können. Und merkwürdigerweise stellte sich dabei heraus, dass das Produkt reichlich überteuert war.
Ich gehe mal davon aus, dass die Handelsketten für so etwas Druckvorlagen haben und nicht jeder Marktleiter frei die Schilder gestalten darf, oder?
Meine Frage dazu ist, ob der Händler nicht verpflichtet ist, beim Grundpreis eine Mindestschriftgröße einzuhalten, die auch einigermaßen lesbar ist?
Antwort
Während für die Angaben auf der Verpackung klar definierte Mindestschriftgrößen gelten, gibt es für die Preisangaben am Regal keine so klaren Vorgaben. Laut der Preisangabenverordnung müssen Angaben wie der Grundpreis aber “leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar” sein.
Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit sind Preisangaben, die für Durchschnittsverbraucher:innen schwer zu entziffern sind, oder für die Kund:innen sich hinknien müssen, um sie zu lesen, nicht akzeptabel. In solchen Fällen können Sie sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Dieses kann die Angaben überprüfen und gegebenenfalls ahnden.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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