Wie ist "Weiße Kuvertüre" geregelt?
Frage
In den Backabteilungen der Supermärkte findet man "Weiße Kuvertüre". In der Kakaoverordnung finde ich zum Begriff "Kuvertüre" aber immer die Forderung, dass mind. 2,5 Prozent fettfreie Kakaotrockenmasse enthalten sein müssen. Weiße Kakaoerzeugnisse haben das natürlich nicht. Die Kakaoverordnung regelt aber den Begriff "Weiße Schokolade". Was halten sie davon, dass "Weiße Kuvertüre" angeboten wird, obwohl keine fettfreie Kakaotrockenmasse enthalten ist? Liegt da ein Fehler vor?
Antwort
Die Bezeichnung „Weiße Kuvertüre“ ist in der Kakaoverordnung nicht speziell geregelt. Das heißt nicht, dass solche Produkte nicht verkauft werden dürfen. Sie müssen unserer Rechtsauffassung nach die grundsätzlichen Vorgaben der Kakaoverordnung einhalten, aber nicht die der Schokoladenkuvertüre. Fettfreie Kakaotrockenmasse kann in weißer Kuvertüre nicht enthalten sein, sonst wäre die Kuvertüre nicht weiß.
Die Kakaoverordnung regelt verschiedene Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, darunter „Schokolade“, „Weiße Schokolade“ und „Schokoladenkuvertüre“, nicht aber „Weiße Schokoladenkuvertüre“.
Danach muss „Schokoladenkuvertüre“ wie „Schokolade“ mindestens 35 Prozent Gesamtkakaotrockenmasse enthalten. Der Kakaobutteranteil muss aber höher sein als bei herkömmlicher Schokolade, nämlich 31 statt 18 Prozent. Der höhere Fettanteil ist entscheidend für Kuvertüre, da dieser die für die Anwendung wichtige schmelz- und streichfähige Konsistenz mitbestimmt.
Weiße Schokolade besteht laut Kakaoverordnung zu mindestens 20 Prozent aus Kakaobutter und 14 Prozent Milchtrockenmasse. Dafür enthält sie aber keine fettfreie Kakaotrockenmasse, denn sonst wäre sie nicht weiß.
Eine spezielle Regelung für die Bezeichnung „Weiße Schokoladenkuvertüre“ gibt es nicht.
Zusammensetzung nach der Kakaoverordnung |
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Schokolade |
Schokoladenkuvertüre |
Weiße Schokolade |
Gesamtkakaotrockenmasse |
mind. 35 % |
mind. 35 % |
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Kakaobutter |
mind. 18 % |
mind. 31 % |
mind. 20 % |
fettfreie Kakaotrockenmasse |
mind. 14 % |
mind. 2,5 % |
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Milchtrockenmasse |
|
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mind. 14 % |
Milchfett |
|
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mind. 3,5 % |
Gesamtkakaotrockenmasse = Kakaobutter (weißlich) + fettfreie Kakaotrockenmasse (braun) |
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung besagt, dass ein Lebensmittel mit seiner rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung zu kennzeichnen ist. Existiert diese nicht, so wählt der Hersteller eine verkehrsüblichen Bezeichnung oder eine beschreibenden Bezeichnung.
Wir gehen davon aus, dass die Bezeichnung „Weiße Kuvertüre“ verkehrsüblich und für Überzugsmassen aus weißer Schokolade daher akzeptabel ist. Aus unserer Sicht müssen diese mindestens die Voraussetzungen für weiße Schokolade erfüllen. Außerdem sollten sie die Produkteigenschaften einer Kuvertüre, wie die schmelzfähige Konsistenz, besitzen. Somit wird der Fettgehalt deutlich höher liegen als bei weißer Schokolade.
Wir können nicht nachvollziehen, warum die „weiße Schokoladenkuvertüre“ in der Kakaoverordnung nicht geregelt ist. Die fehlenden Vorgaben sollten noch ergänzt werden.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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