Wie sind Cannelloni definiert?
Frage
Ich habe ein Produkt gekauft, das sich „Cannelloni mit Ricotta-Spinat-Füllung und Béchamelsoße“ nennt. Leider wurden aus den angegeben Zutaten keine Cannelloni hergestellt, sondern dünne Pfannkuchen, die dann mit der Füllung unter der Béchamelsoße verschwinden, sodass man dies beim Kauf leider nicht sieht. Mit Nudeln hat die Masse nichts zu tun. Ist das so zulässig?
Antwort
Die Bezeichnung „Cannelloni“ ist rechtlich nicht geschützt. Aus unserer Sicht ist der Begriff dennoch ein üblicher Name für rohrförmige Nudeln aus Hartweizengrieß, die mit verschiedenen Füllungen angeboten werden.
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, das gilt auch für den Produktnamen und die Bezeichnung. Aus unserer Sicht sollten Hersteller keine missverständlichen Namen oder Bezeichnungen verwenden. Ob der Produktname oder die Bezeichnung bei dem von Ihnen genannten Produkt tatsächlich täuschend sind, lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern müsste im Einzelfall anhand der Verpackung überprüft werden. Im Zweifel müsste ein Gericht darüber entscheiden, ob hier eine Irreführung vorliegt.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Das Produkt, das dort beschrieben wird, entspricht einer italienischen Variante von Cannelloni. Es werden dabei Rollen aus Nudelteig (ähnlich wie gekochte Lasagneplatten) geformt, mit Ricotta und Spinat gefüllt und im Ofen mit Bechamelsauce und Käse überbacken. Das finde ich jetzt nicht irreführend.
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