Wie viel Schinken gehört in eine Schinkenstange?
Frage
Wieviel Schinken muss in einer Schinkenstange aus der Bäckerei vorhanden sein, damit sie als solche verkauft werden darf? Gibt es da rechtliche Vorgaben?
Antwort
Nein, dazu gibt es keine speziellen rechtlichen Vorgaben. Es gilt nur das allgemeine Verbot der Irreführung oder Täuschung.
Für Backwaren wie Schinkenstangen gibt es keine speziellen rechtlichen Vorgaben. In den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck ist definiert, wie Backwaren üblicherweise zusammengesetzt sein sollten. Dort ist beispielsweise beschrieben, dass Käsebrötchen oder Käsestangen eine deutlich sichtbare Krustenauflage und/oder eine deutlich wahrnehmbare Füllung haben sollten. Eine vergleichbare Beschreibung gibt es für Schinkenstangen nicht.
Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit wäre die Bezeichnung aber täuschend, wenn das Gebäck beispielsweise keinen Schinken enthalten würde oder er nicht zu schmecken wäre.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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