Worauf bezieht sich die Schriftgröße?
Frage
Es gibt ja für die Angabe der Füllmenge bestimmte Mindest-Schriftgrößen. Bezieht sich diese Schriftgröße jeweils auf den gesamten Schriftzug oder größten oder kleinsten Buchstaben?
Antwort
Die verpflichtenden Angaben auf Lebensmitteln müssen in einer Mindestschriftgröße von 1,2 Millimeter Höhe bezogen auf das kleine x auf der Verpackung stehen. Das gibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung vor. Diese Vorgabe gilt grundsätzlich auch für die Nettofüllmenge.
Allerdings gibt es in der deutschen Fertigpackungsverordnung speziellere Vorgaben für die Angabe der Füllmenge. Demnach hängt die Schriftgröße der Füllmengenangabe von der Gesamtfüllmenge des Lebensmittels ab. Bei einer Füllmenge von 100 Gramm oder Milliliter muss die Schriftgröße beispielsweise mindestens drei Millimeter betragen, bei einer Füllmenge von 500 Gramm oder Millimeter mindestens vier Millimeter. Diese Angaben beziehen sich auf die Höhe der Zahlen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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