Zabaione-Quark mit Alkohol
Frage
Ich habe einen Zabaione-Quark gekauft und ihnen meinen Kindern gegeben. Die meinten: „Der riecht aber komisch“. Erst beim Blick in die sehr kleine Zutatenliste, erkannte ich das Marsalawein und Rum enthalten sind. Am Ende folgt noch der kleine dezente Hinweis „enthält Alkohol“. Nirgendwo auf dem Deckel ist ein deutlicher Hinweis zu lesen. Ich finde das nicht nur für Kinder gefährlich, sondern auch für Alkoholkranke. Wieso muss nicht deutlich auf der Verpackung, beispielsweise auf dem Deckel, zu lesen sein, dass Alkohol enthalten ist?
Antwort
Grundsätzlich darf Alkohol in Lebensmitteln enthalten sein, ohne dass darauf besonders hingewiesen werden muss. Lediglich bei Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent muss der Alkoholgehalt angegeben werden.
Für all jene, die aus verschiedenen Gründen, auf Alkohol verzichten, ist diese Situation unbefriedigend, da nur der Blick in die Zutatenliste bleibt. Hier muss als Zutat verwendeter Alkohol aufgelistet sein. Die Suche gestaltet sich jedoch mühsam, da es viele alkoholhaltige Zutaten wie Cognac, Maraschino, Cointreau oder Calvados gibt.
Bei Zabaione handelt es sich um eine Weinschaumcreme, die klassischerweise Marsala und Rum enthält. Entsprechend wird auch ein Zabaione-Quark Alkohol enthalten. Vergleichbar ist dies mit Tiramisu, in dem man ebenfalls Marsala, Amaretto oder Weinbrand erwarten würde. Nicht jeder weiß jedoch, dass es sich bei Zabaione um eine alkoholische Nachspeise handelt.
Lebensmittelklarheit.de fordert daher bei verpackten Lebensmitteln einen gut lesbaren und leicht auffindbaren Alkoholhinweis auf der Verpackung.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Wäre es nicht eine viel größere "Täuschung", wenn das Produkt keinen Wein enthielte? Wer weiß, was Zabaione ist (= WEINschaumcreme!) erwartet, dass Wein darin ist und fühlt sich sicherlich getäuscht, wenn er keinen Wein darin vorfindet. Wer nicht weiß, was Zabaione ist, sollte ohnhin die Zutatenliste zu lesen. Wenn man nicht weiß was sich hinter einer Bezeichnung verbirgt, man aber auch nicht bereit ist die Zutatenliste zu lesen kann man sich auch nicht beklagen wenn das Produkt eine unerwünschte Zutat enthält.
Wenn man z.B. strikt auf Butter verzichtet und nicht weiß, was unter "Blätterteig" zu verstehen ist, kann man sich auch nicht darüber beklagen dass der Blätterteig Butter enthält...
bravo kiwi !!
Auch wenn's schon eine Weile her ist:
Aus tiefster Seele herzlichen Dank für Ihre klare Position.
Bin erschüttert über den mindset des Ausgangsposts: Mit solchen (Zusatz-)Forderungen wird nur die eigene Unfähigkeit gerechtfertigt und die Eigenverantwortung geleugnet. Damit erweisen diese der Lebensmittelklarheit einen Bärendienst und lenken vom Kernproblem ab: Bei der Lebensmittelklarheit geht es in 1.Linie um Stoffe, die da nicht hineingehören - ich hoffe sehr, daß das nicht weiterverfolgt wurde.
Liebe (r) Kiwi,
liebe (r) Zabaglione,
vielen lieben Dank für eure Beiträge! Die Menschheit verdummt leider immer mehr und weist jegliche Selbstverantwortung von sich zurück.
Es sind immer weniger Menschen in der Lage, den Menschenverstand einzuschalten und vor allem sich mit den Produkten zu beschäftigen, die sie essen.
Auch der gerade aktuelle Beitrag im Forum zu den Croissants mit Ethylalkohol frage ich mich, wie wenig die meisten Menschen hier von ihren Lebensmitteln eine Ahnung haben... ein Kleinkind "gerade noch am Essen hindern", ihm aber bestimmt Fruchtsaft zu trinken geben der - ACH DU MEINE GÜTE - sehr wahrscheinlich mehr Alkohol enthält als ein Croissant! Selbst ein alkoholfreies Bier enthält meist mehr Alkohol.
Aber schön immer die Industrie anprangern und leider unterstützt lebesnmittelklarheit.de eher die unwissenden Menschen, anstatt diese mal daran zu appellieren, sich auch einmal mit den Lebensmitteln und deren Zusammensetzung zu beschäftigen.
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